Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung der saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten gültig ab 2.Mai 2009 lt. Anlage 1.
Diese Preise finden keine Anwendung bei Sonderveranstaltungen bzw. während der Rosengartenfesttage. Gültige Sonder-Rabattregelungen aus SVV/1074/2008 bleiben unberührt.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat die regulären saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten beschlossen. (Letzte Beschlussfassung erfolgte dazu am 30.04.2004.) Eine regelmäßige Kontrolle der erreichten Ergebnisse ist in Abständen vorzunehmen, um auf erforderliche Veränderungen reagieren zu können.
Die Kassierung der Eintrittsgelder für den Ostdeutschen Rosengarten erfolgt seit vielen Jahren durch den Verein Lausitzer Land e.V., als Träger der Touristinformation. Durch regelmäßige Erfahrungsberichte, die kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den relevanten Fachbereichen der Stadt Forst (Lausitz) sowie dem Erfahrungsaustausch mit anderen regionalen und überregionalen touristischen Partnern wurde folgendes festgestellt: Grundsätzlich sind die bestehenden Eintrittspreise des Ostdeutschen Rosengartens besucherfreundlich und moderat. Insbesondere die Staffelung über verschiedene Tarifgruppen oder Familienrabatte werden von den Besuchern angenommen. Die relativ beständigen Gruppentarife werden zunehmend honoriert. Mit ihnen bietet der Ostdeutsche Rosengarten im Vergleich zu anderen relevanten Einrichtungen durchaus Besuchervorteile.
Dennoch stellt sich heraus, dass beispielsweise Monatskarten nicht den gewünschten Effekt erreichten, zunehmend aber nach Tickets, wie z.B. Senioren- bzw. Saisonkarten, nachgefragt wird. Mit dieser Vorlage soll eine erneute Überprüfung und Anpassung der bestehenden saisonalen Eintrittspreise vorgenommen werden. Eine Preisanpassung der regulären Saisoneintrittspreise wird für die Saison ab 2009 angestrebt, sollte aber bereits frühzeitig festgelegt werden, um insbesondere in der kommenden Winter-Messesaison kommuniziert zu werden. Die vorgeschlagene moderate Veränderung der Tarifgruppengestaltung basiert auf Erfahrungswerten und der Prüfung ähnlicher Einrichtungen.
Dabei ist anzumerken, dass eine kostendeckende Eintrittsgestaltung grundsätzlich nicht erreicht werden kann und es auch keine generelle Erhöhung der geltenden Tarife geben sollte. Ziel sollte es sein, mit einer moderaten Anpassung der saisonalen Eintrittspreise eine Verbindung zwischen Notwendigkeit und Machbarkeit herzustellen und die Erfahrungen der letzten Jahre zu berücksichtigen. Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass es im Vordergrund um die Sicherung und den Erhalt dieser traditionellen architektonisch und botanisch wertvollen Anlage als Erholungs- und Kulturstandort für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt geht.
Aber auch das touristische Potential des Ostdeutschen Rosengartens gilt es weiter auszubauen. In den letzten Jahren konnte eine leicht ansteigende Besucherzahl verzeichnet werden, diese Entwicklung muss weiter fortgesetzt werden. Insbesondere Reiseveranstaltern muss mit den von uns veranschlagten Eintrittspreisen und Staffelungen ein gewisser finanziellen Anreiz gegeben werden. Die eingereichte Vorlage dient somit zwei Zielstellungen:
Weitere Erfahrungen zeigen, dass die Tarifgruppenfestlegungen zu den Rosengartenfesttagen nicht vollkommen identisch mit den üblichen saisonalen Tarifgruppen ins Verhältnis zu setzen sind. Ursachen dafür liegen z.B. in den wechselnden Programmangeboten zu den Festtagen und auch in der unterschiedlichen Zielgruppenansprache. Daher dient die folgende Vorlage nur der Betrachtung der saisonalen Eintrittspreisgestaltung.
Zur Verdeutlichung der Preisgestaltung siehe beigefügte Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem vorliegendem Beschlussentwurf könnte unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Besucheraufkommens eine theoretisch rechnerische Mehreinnahme von ca. 14.000,- EUR pro Jahr veranschlagt werden.
Anlagen: Anlage 1 - Preisliste 2004 (zur Information) und Eintrittspreise ab 2. Mai 2009 Anlage 2 - Hochrechnung Anlage 3 - Ostdeutscher Rosengarten - Preisgestaltung im Vergleich mit anderen relevanten Einrichtungen Anlage 4 - Besucheranalyse seit 1998
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||