Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1152/2008  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schatke
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
27.08.2008 
42.Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.08.2008 
35. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.09.2008 
28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Nachtrag

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2008 gemäß Anlage.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Pflicht zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus den Vorschriften des § 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO)  i.V.m. § 30 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV).

 

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan wird der jahresbezogene Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt um 282.500 EUR verringert. Die Einnahmen und die Ausgaben des Vermögenshaushaltes verändern sich um 4.728.800 EUR.

 

Die Veränderungen von Verpflichtungsermächtigungen sind im Nachtragsvermögenshaushalt dargestellt.

 

Die Notwendigkeit zur Anpassung ist bei den betreffenden Haushaltsstellen im Nachtragshaushaltsplan erläutert.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 Abs. 4 GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.      Nachtragssatzung 2008

1.   Nachtragshaushaltsplan 2008

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtrag (33 KB)