Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Entwurfsplanung Euloer Straße, 2. BA, von Waldstraße bis Anbindung August-Bebel-Straße. Erläuterungen:
Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro RWM aus Cottbus beauftragt, das Straßenprojekt zur Umsetzung des Bauvorhabens zu planen. Dieses Büro hat bereits den 1. BA der Euloer Straße einschließlich der Anbindung an den Kreisverkehr geplant.
Der neu zu planende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Waldstraße bis zur neuen Anbindung der August-Bebel-Straße mit einem Kreisverkehr. Der Ausbau der Anbindung beruht auf dem rechtskräftigen B-Plan “August-Bebel-Straße Anbindung an die Ortsumgehung” vom 10.03.2006.
Ziel der Baumaßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des bezeichneten Straßenabschnittes. Hauptziel dieser Straßenplanung ist die Berücksichtigung der gestalterischen und ökologischen Belange und somit auch eine Stetigkeit in der Verkehrsführung. Wichtige straßenraumspezifische Ziele sind dabei die Verkehrssicherheit und der Verkehrsverlauf, die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit sowie eine uneingeschränkte Nutzung aller Teileinrichtungen der öffentlichen Verkehrsanlage für alle Verkehrsteilnehmer.
Im Rahmen der gesamtgemeindlichen Planung zur Ausführung und Gestaltung der Gemeindestraßen besteht bereits seit dem Beginn der 1990-er Jahre Einvernehmen, Fahrbahnen in Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung (Einstufung Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr) mit einer bituminösen Fahrbahndecke zu befestigen.
Entsprechend des Selbstbindungsbeschlusses zur Gestaltung der Verkehrsräume sollen die Radfahrer losgelöst von der Fahrbahn geführt werden. Die Planung sieht einen einseitigen gemeinsamen Rad-/Gehweg vor.
Die Anbindung erfolgt an den im Jahr 2007 fertiggestellten 1. BA der Euloer Straße/Waldstraße. Die Fahrbahnbreite von 5,50 m wird beibehalten. Der gemeinsame Rad-/Gehweg wird auf der östlichen Fahrbahnseite der Euloer Straße mit einer Breite von 2,50 m angeordnet. Für den gemeinsamen Rad-/Gehweg kommt Betonsteinpflaster analog dem 1. BA zum Einsatz. Dieser Rad-/Gehweg wird unter der Bahnunterführung fortgeführt. Die Verkehrszeichen (VZ 208 und 308 StVO, Vorrang für den Gegenverkehr) bleiben erhalten, d. h. es ist bei der Unterführung geplant, lediglich den Fahrbahnbelag zu erneuern, den Rad-/Gehweg anzulegen und eine schadlose NW-Entsorgung aufzubauen. An den baulichen Anlagen der Bahn AG sollen keine Änderungen vorgenommen werden.
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind, bedingt durch die Versiegelung unbefestigter Flächen, Ersatzmaßnahmen für den Landschaftsbau erforderlich. Dabei soll eine einseitige Allee auf der westlichen Seite, zwischen Waldstraße und Teichstraße, angeordnet werden und es gelten die Festsetzungen aus dem rechtskräftigen B-Plan. Die Straßenbeleuchtungsanlage in diesem Abschnitt wird verbessert.
Durch die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) und die Stadtwerke Forst GmbH werden umfangreiche Erneuerungsarbeiten der unterirdischen Medien erforderlich. Dabei soll grundsätzlich das anfallende Niederschlagswasser in den Seitenbereichen in eine Versickerung geleitet werden. In schwierigen Bereichen sind auch abschnittsweise Sickerrigolen bzw. auch kurze Niederschlagswasserkanäle vorgesehen.
Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes werden die Kosten für das Straßenbauvorhaben
mit Kreisverkehr auf 864.000,00 EUR mit Anbindung an die August-Bebel-Straße auf 580.000,00 EUR
geschätzt. Für die Finanzierung des Bauvorhabens wird ein Fördermittelantrag über das Programm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg im März 2009 gestellt. Mit einem Baubeginn ist frühestens im Jahr 2010 zu rechnen.
Diese Vorlage sieht vor, und so wird der Fördermittelantrag eingereicht, die Anbindung an die August-Bebel-Straße entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen B-Planes vorzunehmen, d. h. einen Kreisverkehr anzuordnen. Die Entscheidung, ob die B-plangerechte Anbindung vorgenommen wird, wird getroffen zu dem Zeitpunkt der Ausreichung der Fördermittel für die Euloer Straße, 2. BA, und dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachstand zum Bau der Ortsumgehung im Zuge der B 112 neu.
Zu diesem Sachverhalt wird dann eine gesonderte Vorlage in den Ausschuss eingebracht. |
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