Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0013/2008  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes "Am Haag" (Neuverfahren)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
13.11.2008 
1. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2008 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Vorberatung
05.12.2008 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Am Haag” gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

¨       Im Westen: durch die westliche Straßenseite der Amtstraße/Kleine Amtstraße;

¨       Im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/12, Flur 18, ausgehend von der Amtstraße in deren südöstlicher Verlängerung bis zum Flurstück 379/10, Flur 18, überwiegend durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/10, Flur 18, sowie die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, durch die nördliche Grenze der Flurstücke 233, 227, 248, 236 und 249, Flur 17;

¨       Im Osten: durch die westliche Seite des Mühlgrabens;

¨       Im Süden: durch den Mühlgraben.

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mit­wirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Haag” und infolge einer erforderlichen Anpassung des Bauflächengebotes an den erfor­der­lichen Bedarf in der Stadt Forst (Lausitz), ist ein qualifiziertes Änderungsverfahren (Neuver­fahren) auf der Grundlage des § 13 a BauGB erforderlich (Bebauungsplan der Innenentwick­lung).

 

Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13 a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfach­ten  Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Insofern wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbereicht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche dieser umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte am 25.04.2008 durch die Stadtver­ordnetenversammlung Forst (Lausitz).

 

Da im beschleunigten Verfahren die vereinfachten Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gelten, wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Nunmehr soll eine Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 05.08.2008 auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB angeschrieben. Rechtsrelevante Hinweise und Anregungen wurden beim Entwurf zur Offenlegung bereits berücksichtigt.

Anlagen:

Anlagen:

 

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