Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Am Haag” gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:
¨ Im Westen: durch die westliche Straßenseite der Amtstraße/Kleine Amtstraße; ¨ Im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/12, Flur 18, ausgehend von der Amtstraße in deren südöstlicher Verlängerung bis zum Flurstück 379/10, Flur 18, überwiegend durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/10, Flur 18, sowie die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, durch die nördliche Grenze der Flurstücke 233, 227, 248, 236 und 249, Flur 17; ¨ Im Osten: durch die westliche Seite des Mühlgrabens; ¨ Im Süden: durch den Mühlgraben.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Haag” und infolge einer erforderlichen Anpassung des Bauflächengebotes an den erforderlichen Bedarf in der Stadt Forst (Lausitz), ist ein qualifiziertes Änderungsverfahren (Neuverfahren) auf der Grundlage des § 13 a BauGB erforderlich (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13 a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Insofern wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbereicht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche dieser umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte am 25.04.2008 durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz).
Da im beschleunigten Verfahren die vereinfachten Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gelten, wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Nunmehr soll eine Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 05.08.2008 auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB angeschrieben. Rechtsrelevante Hinweise und Anregungen wurden beim Entwurf zur Offenlegung bereits berücksichtigt. Anlagen:
Lageplan |
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