Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0019/2008  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Seidel
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Urbanek, Ramona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
17.11.2008 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung und des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2008 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2008 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend der Anlage 1.

 

Die Gebührenkalkulationen entsprechend den Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß Brandenburgischem Wassergesetz obliegt den Gemeinden die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Sammelgruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurde entsprechend des Beschlusses

SVV/1155/2008 die Transportleistung zum Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen für die Jahre 2009 und 2010 erneut öffentlich ausgeschrieben. Im Ergebnis dieser Ausschreibung erhält die Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH den Zuschlag für diese Leistung.

 

Die bisherigen Transportpreise wurden durch die neue Ausschreibung nicht bestätigt. Die künftigen Transportkosten können somit mit den derzeitigen Entsorgungsgebühren nicht gedeckt werden, so dass eine Anpassung der Entsorgungsgebühren erforderlich ist. Zusätzlich wird eine Gebühr für eine Notentsorgung innerhalb von 48 Stunden aufgenommen.

 

Grundlage für die Gebührenanpassung bildet die Gebührenkalkulation gemäß Beschlussvorlage SVV/0561/2005. Bei der Gebührenanpassung wurden nur die neuen Transportkosten berücksichtigt und somit nur der Punkt 4 der Kalkulation überarbeitet. Die entsprechende Kalkulation der Entsorgungsgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung ist in der Anlage 2 und die Kalkulation für die Sickerwasserentsorgung ist in der Anlage 3 enthalten. Die 2. Änderungssatzung der Fäkaliensatzung ist in der Anlage 1 dargestellt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – 2. Änderungssatzung

Anlage 2 – Gebührenkalkulation

Anlage 3 – Kalkulation der Entsorgungsgebühr für Deponiesickerwasser

Anlage 4 – Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung

Anlage 5 – Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (115 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (77 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (68 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 (64 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 (180 KB)