Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung).
Erläuterungen:
Die Beschlussfassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze ist aus folgenden Gründen erforderlich:
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B ist im Jahr 2009 mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 23.000,- € zu rechnen.
Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze
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