Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0035/2008  

 
 
Betreff: Beschluss zur Bildung eines Sanierungsbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.01.2009 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Vorberatung
23.01.2009 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Bildung eines Sanierungsbeirates mit 5 Mitgliedern.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der Sanierungsbeirat arbeitet bereits seit dem Jahr 1993 und hat sich in seiner Form bewährt. Aufgrund der jetzigen Zusammenlegung des Bau- und Umweltausschusses mit dem Planungs­ausschuss ist einmal mehr die weitere Tätigkeit des Sanierungsbeirates erforderlich.

 

Die Besetzung des Sanierungsbeirates sollte aus Stadtverordneten bestehen, wobei von jeder Fraktion ein Mitglied und ein Vertreter benannt werden sollten. Der Vorsitz des Sanierungsbei­rates sollte wie bisher von der Verwaltung wahrgenommen werden, wobei der Mitarbeiter der Verwaltung kein Stimmrecht hat.

 

Der Vertreter des Sanierungsträgers (DSK) nimmt mit beratender Stimme an den Beiratssit­zungen teil.

 

Aufgaben des Sanierungsbeirates

 

Zuständigkeitsbereich:

 

      Förderprogramm Bund-Land-Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahme

      Sanierungsmaßnahme Bund-Land-Programm Stadtumbau Ost, TP “Aufwertung” und TP “Rückbau”

      Sanierungsmaßnahme Bund-Land-Programm “Maßnahmen der Sozialen Stadt”

      Sanierungsmaßnahme Bund-Land-Programm “Aktive Stadtzentren”

 

Die Zuständigkeiten werden wie folgt festgelegt:

 

  1. Beurteilung von Maßnahmen innerhalb der Gebietskulissen im Rahmen der Maßnahme- und Durchführungskonzepte

 

  1. Beratung und Fortschreibung von Planungen, Rahmenplänen, Blockkonzepten und Fach­planungen

 

  1. Bestätigung von kommunalen Richtlinien im Rahmen der gültigen Förderrichtlinie

 

  1. Beurteilung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen im Rahmen folgender Richt­linien:

 

a)      Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förde­rung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebiets­kulisse des Stadtumbaus Forst (Lausitz) mit den Sanierungsgebieten “Nordstadt”, “Nordost”, “Innenstadt”, “Westliche Innenstadt” gemäß B.9 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung

 

b)      Kommunale Grundsätze zur Förderung von Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der “Allgemei­nen Städtebauförderung” nach der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung

 

c)      Bund-Länder-Programm “Die soziale Stadt”
Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt “Forster Innenstadt” gemäß der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung


d)      Grundsätze der Aktionskasse der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen des Programms “Maßnahmen der Sozialen Stadt” für das Gebiet “Forster Innenstadt”

 

  1. Beurteilung städtebaulich relevanter Einzelvorhaben innerhalb der Stadterneuerungsgebiete

 

  1. Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge nach § 144 BauGB, die die Sanierung wesentlich beeinflussen, die die Entwicklung des Sanierungsgebietes prägen

 

Die Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung sowie des Haupt- und Wirtschaftsausschusses sowie anderer Ausschüsse (insbesondere Ausschuss für Bau und Planung) werden durch die Zuständigkeiten des Sanierungsbeirates nicht berührt.

 

Der Sanierungsbeirat tag in der Regel nicht öffentlich, wobei Betroffenenanhörungen durch­geführt werden können. Die Sitzungen des Sanierungsbeirates sollten in der Regel alle 6 Wochen stattfinden.