Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Bildung eines Sanierungsbeirates mit 5 Mitgliedern. Erläuterungen:
Der Sanierungsbeirat arbeitet bereits seit dem Jahr 1993 und hat sich in seiner Form bewährt. Aufgrund der jetzigen Zusammenlegung des Bau- und Umweltausschusses mit dem Planungsausschuss ist einmal mehr die weitere Tätigkeit des Sanierungsbeirates erforderlich.
Die Besetzung des Sanierungsbeirates sollte aus Stadtverordneten bestehen, wobei von jeder Fraktion ein Mitglied und ein Vertreter benannt werden sollten. Der Vorsitz des Sanierungsbeirates sollte wie bisher von der Verwaltung wahrgenommen werden, wobei der Mitarbeiter der Verwaltung kein Stimmrecht hat.
Der Vertreter des Sanierungsträgers (DSK) nimmt mit beratender Stimme an den Beiratssitzungen teil.
Aufgaben des Sanierungsbeirates
Zuständigkeitsbereich:
Förderprogramm Bund-Land-Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Sanierungsmaßnahme Bund-Land-Programm Stadtumbau Ost, TP “Aufwertung” und TP “Rückbau” Sanierungsmaßnahme Bund-Land-Programm “Maßnahmen der Sozialen Stadt” Sanierungsmaßnahme Bund-Land-Programm “Aktive Stadtzentren”
Die Zuständigkeiten werden wie folgt festgelegt:
a) Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebietskulisse des Stadtumbaus Forst (Lausitz) mit den Sanierungsgebieten “Nordstadt”, “Nordost”, “Innenstadt”, “Westliche Innenstadt” gemäß B.9 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung
b) Kommunale Grundsätze zur Förderung von Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der “Allgemeinen Städtebauförderung” nach der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung
c) Bund-Länder-Programm “Die soziale Stadt” d) Grundsätze der Aktionskasse der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen des Programms “Maßnahmen der Sozialen Stadt” für das Gebiet “Forster Innenstadt”
Die Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung sowie des Haupt- und Wirtschaftsausschusses sowie anderer Ausschüsse (insbesondere Ausschuss für Bau und Planung) werden durch die Zuständigkeiten des Sanierungsbeirates nicht berührt.
Der Sanierungsbeirat tag in der Regel nicht öffentlich, wobei Betroffenenanhörungen durchgeführt werden können. Die Sitzungen des Sanierungsbeirates sollten in der Regel alle 6 Wochen stattfinden. |
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