Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0036/2008  

 
 
Betreff: Beschluss zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum B-Plan Lindenstraße
hier: Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
08.01.2009 
2. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.01.2009 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2009 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan “Lindenstraße” zu ändern. Der Bebauungsplan wird nach § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB geändert und trägt die Bezeichnung “1. Änderung, Lindenstraße”.

 

Der Planbereich ist begrenzt:

 

Im Westen:               durch die Promenade

Im Norden:               durch die Gerberstraße

Im Osten:               durch die Lindenstraße und Am Markt

Im Süden:               durch die Cottbuser Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 16.02.1996 den Satzungs­beschluss für den Bebauungsplan “Lindenstraße” gefasst.

 

Die Satzung wurde sodann von der Höheren Verwaltungsbehörde rechtsaufsichtlich geprüft. Mit Schreiben vom 22.02.1996, unterzeichnet i.V. Felstow, Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen, wurde die Satzung genehmigt.

 

Infolge einer nicht wirksamen Hauptsatzung wurde die bereits erfolgte Veröffentlichung im Amtsblatt vom 04. April 1996 im Amtsblatt vom 14. Juli 2006 wiederholt.

 

Nunmehr soll im Rahmen eines 1. Änderungsverfahrens eine Korrektur der Bauflächen (Reduzierung), eine Erweiterung der Verkehrsflächen (hier: öffentlich-rechtliche Widmung des Parkplatzes nördlich des Gebäudes Cottbuser Straße 1), Anpassung der Geschossigkeit an die neuen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, Änderung von textlichen Festsetzungen, erfolgen.

 

Da es sich bei der Änderung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S.d. § 13a BauGB durchgeführt.

 

Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13 a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfach­ten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Insofern wird von der Umwelt­prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3  und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan