Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0015/2008 (neu)  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr OlheideBezüglich:
SVV/0015/2008
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2008 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt den Lärmaktionsplan der Forst (Lausitz).

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der § 47 d BImSchG legt den Gemeinden die Pflicht auf, bei Betroffenheit einen Lärmaktions­plan zu erstellen. Hintergrund dieser neuen Aufgabe ist die Umgebungslärmrichtlinie der EG (Richtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002), die durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richt­linie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 in nationales Recht umgesetzt wurde.

 

Zu berücksichtigen waren im Rahmen der Lärmaktionsplanung Straßenabschnitte mit mehr als 6.000.000 Kfz/a (Kfz pro Jahr) bzw. 16.000 Kfz/d (Kfz pro Tag) an einem einzelnen Straßen­abschnitt.

 

Bei den betroffenen Abschnitten handelt es sich um einen kleinen Teilbereich der Spremberger Straße (Abschnitt 4.1, beginnend von Einmündung Triebeler Straße in die Spremberger Straße bis zum Bahnübergang) sowie von dem südlichen Abschnitt der Berliner Straße (Abschnitt 3.2, Bahnübergang bis zur Einmündung der Straße Am Haag).

 

Die berührten Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 03.07.2008 über die Offenlegung des Lärmaktionsplanes informiert. Die vorliegenden Stellung­nahmen wurden abgewogen und planerisch berücksichtigt. Die Offenlegung des Lärmaktions­planes erfolgte im Zeitraum vom 28.07.2008 bis zum 29.08.2008.

 

Parallel hierzu erfolgte eine Veröffentlichung im Internet, Stadtinformationssystem, Rubrik Bürgerforum, um einer möglichst großen Anzahl von Bürgern Zugang zur Fachplanung zu gewähren.

 

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Lärmkarten und Lärmaktionsplanungen alle 5 Jahre zu aktualisieren. Damit sind die in der ersten Stufe mit Verkehrsbelastungen > 6 Mio Kfz/a be­lasteten Straßenabschnitte spätestens 2013 zu überprüfen. Die in der zweiten Stufe  mit > 3 Mio Kfz/a betroffenen Straßenabschnitte sind abschließend 2012 zu bewerten und auf den letzten Stand zu bringen.

 

Unabhängig davon muss die Problematik der Lärmminderung wesentlicher Bestandteil aller Stadt- und Verkehrsplanungen werden. Eine Grundlage hierfür bildet der Selbstbindungsbe­schluss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz).

Anlagen:

Anlagen:

 

Stellungnahmen der TöB