Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt den Lärmaktionsplan der Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Der § 47 d BImSchG legt den Gemeinden die Pflicht auf, bei Betroffenheit einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Hintergrund dieser neuen Aufgabe ist die Umgebungslärmrichtlinie der EG (Richtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002), die durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 in nationales Recht umgesetzt wurde.
Zu berücksichtigen waren im Rahmen der Lärmaktionsplanung Straßenabschnitte mit mehr als 6.000.000 Kfz/a (Kfz pro Jahr) bzw. 16.000 Kfz/d (Kfz pro Tag) an einem einzelnen Straßenabschnitt.
Bei den betroffenen Abschnitten handelt es sich um einen kleinen Teilbereich der Spremberger Straße (Abschnitt 4.1, beginnend von Einmündung Triebeler Straße in die Spremberger Straße bis zum Bahnübergang) sowie von dem südlichen Abschnitt der Berliner Straße (Abschnitt 3.2, Bahnübergang bis zur Einmündung der Straße Am Haag).
Die berührten Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 03.07.2008 über die Offenlegung des Lärmaktionsplanes informiert. Die vorliegenden Stellungnahmen wurden abgewogen und planerisch berücksichtigt. Die Offenlegung des Lärmaktionsplanes erfolgte im Zeitraum vom 28.07.2008 bis zum 29.08.2008.
Parallel hierzu erfolgte eine Veröffentlichung im Internet, Stadtinformationssystem, Rubrik Bürgerforum, um einer möglichst großen Anzahl von Bürgern Zugang zur Fachplanung zu gewähren.
Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Lärmkarten und Lärmaktionsplanungen alle 5 Jahre zu aktualisieren. Damit sind die in der ersten Stufe mit Verkehrsbelastungen > 6 Mio Kfz/a belasteten Straßenabschnitte spätestens 2013 zu überprüfen. Die in der zweiten Stufe mit > 3 Mio Kfz/a betroffenen Straßenabschnitte sind abschließend 2012 zu bewerten und auf den letzten Stand zu bringen.
Unabhängig davon muss die Problematik der Lärmminderung wesentlicher Bestandteil aller Stadt- und Verkehrsplanungen werden. Eine Grundlage hierfür bildet der Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz). Anlagen:
Stellungnahmen der TöB |
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