Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Entwurfsplanung zum Straßenbau Gubener Straße, zwischen Alsenstraße und Inselstraße. Erläuterungen:
Die Gubener Straße wird im Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz) als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr geführt. An den bezeichneten Straßenabschnitt grenzt im Osten das Sanierungsgebiet “Nordost” sowie im Bereich Alexanderstraße bis Inselstraße auf der westlichen Seite das Sanierungsgebiet “Nordstadt”.
Der nördliche Teil des Straßenzuges Gubener Straße / Forster Straße, zwischen der Alsenstraße und der Dorfstraße / Kurze Straße im Ortsteil Sacro, wurde bereits ausgebaut und erweitert. Die Finanzierung des kommunalen Anteils erfolgte mittels Zuwendungen aus dem EU-Förderprogramm INTERREG II und INTERREG III.
Mit der ingenieurtechnischen Planung der Fortführung des verkehrsgerechten und sicheren Ausbaus sowie Erweiterung der Gubener Straße im Straßenabschnitt Alsenstraße bis Inselstraße wurde von der Verwaltung das Ingenieurbüro INGBA GmbH aus Cottbus beauftragt. Dieses Büro erarbeitete bereits die Ingenieurplanung der fertiggestellten Straßenabschnitte.
Das geplante Vorhaben hat eine Gesamtlänge von ca. 670 m und beinhaltet den Ausbau der Einmündung Inselstraße.
In der Gubener Straße ist eine Flächenbefestigung in Granitkleinpflaster vorhanden. Die beidseitig vorhandenen Gehwege sind mit unterschiedlichen Materialien befestigt.
Die Teileinrichtungen der Verkehrsanlage werden dem öffentlichen Straßenraum angepasst. Die neue Fahrbahnbefestigung erfolgt in bituminöser Bauweise mit seitlich angeordneter Entwässerungsrinne aus Granitkleinpflaster in einer Breite von 6,50 m.
Beidseitig ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg vorgesehen, dessen Befestigung in ortstypischer Befestigung (Gehwegplatten mit Hartsteinvorsatz sowie Mosaikpflaster im Sicherheits- und Anpassungsstreifen) erfolgt.
Die Anzahl der straßenbegleitenden Stellplätze für den ruhenden Verkehr ergibt sich aus den bestehenden unterschiedlichen Verkehrsraumbreiten. Die Anordnung erfolgt in Abhängigkeit von der Gesamtbreite des öffentlichen Straßenraumes vorrangig auf der östlichen Straßenseite, im Abschnitt zwischen der Alexanderstraße und der Inselstraße auf beiden Seiten der Fahrbahn. Die Befestigung der Stellflächen erfolgt mit Granitkleinpflaster, welches aus dem Bestand der Stadt Forst (Lausitz) zur Verfügung gestellt wird.
Entsprechend dem Bestand werden in Höhe des Kompetenzzentrums sowie vor der Einmündung Inselstraße Bushaltestellen angeordnet. Die Haltestellen werden mit Sonderbordsteinen für den Busbetrieb mit Niederflurfahrzeugen sowie mit taktilen Streifen ausgestattet.
Zur Gubener Straße, im auszubauenden Straßenabschnitt, bestehen keine Forderungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgrund vorzunehmender Fällungen im bezeichneten Straßenabschnitt. Aus dem Bauvorhaben Virchowstraße, zwischen Frankfurter Straße und Gubener Straße, besteht aufgrund einer Fällung am Kompetenzzentrum die Forderung zur Neupflanzung einer Winterlinde, welche im Straßenbereich der Gubener Straße integriert wird. Ansonsten wird auf die Anordnung von öffentlichem Grün wegen der im anliegenden privaten Raum vorhandenen Bäume sowie zugunsten von Pkw-Stellflächen verzichtet.
Im Zuge der Baumaßnahmen wird die Straßenbeleuchtung erneuert, die Beleuchtung erfolgt analog des fertiggestellten Straßenabschnittes mit Ansatzleuchten an Peitschenmasten.
In dem Straßenabschnitt befinden sich Gleisanlagen, welche entsprechend Feststellungsbescheid vom 01.03.2007 unter Denkmalschutz gestellt wurden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV/0980/2007) erfolgte im Rahmen des Feststellungsbescheides zur Aufnahme der Gleise der Forster Stadtbahn in die Denkmalliste des Landes Brandenburg u. a. zum Erhalt der Gleisabschnitte in der Gubener Straße entsprechend Widerspruch. Zur Gesamtproblematik des Feststellungsbescheides ist ein Klageverfahren anhängig. Im Rahmen des Einzelvorhabens Gubener Straße hat die Verwaltung gemäß § 9 des BbgDSchG den dauerhaften Rückbau und die Dokumentation der Gleisreste in der Gubener Straße beantragt.
Zur Durchführung des Ausbaus und der Erweiterung der Gubener Straße im bezeichneten Straßenabschnitt sind für den Straßenbau Kosten in Höhe von 760.000,00 EUR brutto veranschlagt. Es werden Fördermittel in Höhe von 75 v.H. der förderfähigen Baukosten aus dem Förderprogramm INTERREG IVA beantragt. Die Durchführung soll in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 erfolgen.
Parallel zur Straßenbaumaßnahme ist die Erneuerung des Niederschlagswasserkanals sowie die Sanierung des Schmutzwasserkanals erforderlich. Voraussichtlich erfolgt ebenfalls der Neubau einer Trinkwasserleitung durch die Stadtwerke Forst GmbH. Weitere Maßnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Finanzielle Auswirkungen:
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