Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0044/2008  

 
 
Betreff: Bestätigung der Entwurfsplanung zum Straßenbau Gubener Straße, zwischen Alsenstraße und Inselstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
08.01.2009 
2. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
21.01.2009 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Entwurfsplanung zum Straßenbau Gubener Straße, zwischen Alsenstraße und Inselstraße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Gubener Straße wird im Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz) als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr geführt. An den bezeichneten Straßenabschnitt grenzt im Osten das Sanierungsgebiet “Nordost” sowie im Bereich Alexanderstraße bis Inselstraße auf der west­lichen Seite das Sanierungsgebiet “Nordstadt”.

 

Der nördliche Teil des Straßenzuges Gubener Straße / Forster Straße, zwischen der Alsen­straße und der Dorfstraße / Kurze Straße im Ortsteil Sacro, wurde bereits ausgebaut und erweitert. Die Finanzierung des kommunalen Anteils erfolgte mittels Zuwendungen aus dem EU-Förderprogramm INTERREG II und INTERREG III.

 

Mit der ingenieurtechnischen Planung der Fortführung des verkehrsgerechten und sicheren Ausbaus sowie Erweiterung der Gubener Straße im Straßenabschnitt Alsenstraße bis Insel­straße wurde von der Verwaltung das Ingenieurbüro INGBA GmbH aus Cottbus beauftragt. Dieses Büro erarbeitete bereits die Ingenieurplanung der fertiggestellten Straßenabschnitte.

 

Das geplante Vorhaben hat eine Gesamtlänge von ca. 670 m und beinhaltet den Ausbau der Einmündung Inselstraße.

 

In der Gubener Straße ist eine Flächenbefestigung in Granitkleinpflaster vorhanden. Die beid­seitig vorhandenen Gehwege sind mit unterschiedlichen Materialien befestigt.

 

Die Teileinrichtungen der Verkehrsanlage werden dem öffentlichen Straßenraum angepasst. Die neue Fahrbahnbefestigung erfolgt in bituminöser Bauweise mit seitlich angeordneter Entwässe­rungsrinne aus Granitkleinpflaster in einer Breite von 6,50 m.

 

Beidseitig ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg vorgesehen, dessen Befestigung in orts­typischer Befestigung (Gehwegplatten mit Hartsteinvorsatz sowie Mosaikpflaster im Sicher­heits- und Anpassungsstreifen) erfolgt.

 

Die Anzahl der straßenbegleitenden Stellplätze für den ruhenden Verkehr ergibt sich aus den bestehenden unterschiedlichen Verkehrsraumbreiten. Die Anordnung erfolgt in Abhängigkeit von der Gesamtbreite des öffentlichen Straßenraumes vorrangig auf der östlichen Straßenseite, im Abschnitt zwischen der Alexanderstraße und der Inselstraße auf beiden Seiten der Fahrbahn. Die Befestigung der Stellflächen erfolgt mit Granitkleinpflaster, welches aus dem Bestand der Stadt Forst (Lausitz) zur Verfügung gestellt wird.

 

Entsprechend dem Bestand werden in Höhe des Kompetenzzentrums sowie vor der Einmün­dung Inselstraße Bushaltestellen angeordnet. Die Haltestellen werden mit Sonderbordsteinen für den Busbetrieb mit Niederflurfahrzeugen sowie mit taktilen Streifen aus­gestattet.

 

Zur Gubener Straße, im auszubauenden Straßenabschnitt, bestehen keine Forderungen zu Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgrund vorzunehmender Fällungen im bezeichneten Straßenabschnitt. Aus dem Bauvorhaben Virchowstraße, zwischen Frankfurter Straße und Gubener Straße, besteht aufgrund einer Fällung am Kompetenzzentrum die Forderung zur Neupflanzung einer Winterlinde, welche im Straßenbereich der Gubener Straße integriert wird. Ansonsten wird auf die Anordnung von öffentlichem Grün wegen der im anliegenden privaten Raum vorhandenen Bäume sowie zugunsten von Pkw-Stellflächen verzichtet.

 

Im Zuge der Baumaßnahmen wird die Straßenbeleuchtung erneuert, die Beleuchtung erfolgt analog des fertiggestellten Straßenabschnittes mit Ansatzleuchten an Peitschenmasten.

 

In dem Straßenabschnitt befinden sich Gleisanlagen, welche entsprechend Feststellungs­bescheid vom 01.03.2007 unter Denkmalschutz gestellt wurden. Gemäß Beschluss der Stadt­verordnetenversammlung (SVV/0980/2007) erfolgte im Rahmen des Feststellungsbescheides zur Aufnahme der Gleise der Forster Stadtbahn in die Denkmalliste des Landes Brandenburg u. a. zum Erhalt der Gleisabschnitte in der Gubener Straße entsprechend Widerspruch. Zur Gesamtproblematik des Feststellungsbescheides ist ein Klageverfahren anhängig. Im Rahmen des Einzelvorhabens Gubener Straße hat die Verwaltung gemäß § 9 des BbgDSchG den dauerhaften Rückbau und die Dokumentation der Gleisreste in der Gubener Straße beantragt.

 

Zur Durchführung des Ausbaus und der Erweiterung der Gubener Straße im bezeichneten Straßenabschnitt sind für den Straßenbau Kosten in Höhe von 760.000,00 EUR brutto veran­schlagt. Es werden Fördermittel in Höhe von 75 v.H. der förderfähigen Baukosten aus dem Förderprogramm INTERREG IVA beantragt. Die Durchführung soll in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 erfolgen.

 

Parallel zur Straßenbaumaßnahme ist die Erneuerung des Niederschlagswasserkanals sowie die Sanierung des Schmutzwasserkanals erforderlich. Voraussichtlich erfolgt ebenfalls der Neubau einer Trinkwasserleitung durch die Stadtwerke Forst GmbH. Weitere Maßnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

63001.94050

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei

überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift