Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0045/2008  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes im Rahmen des komplexen Änderungsverfahrens des FNP (3. Änderungsverfahren)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
04.06.2009 
7. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Begründung, Fassung 030209 (Offenlegung)
Planzeichnung
Planzeichnung 1
Anlagendeckblatt
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 3.1
Anlage 4
Anlage 4.1
Anlage 5
Anlage 5.1
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 9.1
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 12.1
Anlage 13
Anlage 13.1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Flächen­nutzungsplanes im Rahmen des komplexen Änderungsverfahrens zum FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB offen zu legen.

 

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes beinhaltet das gesamte Territorium der Stadt Forst (Lausitz).

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 03.05.2002 den Beschluss zur komplexen Änderung und Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes gefasst (3. Ände­rungsverfahren).

 

In den vergangenen Jahren hatten sich bei der Bauflächensituation eine Vielzahl von Verände­rungen ergeben, ebenso im Hinblick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen. Die Zukunfts­fähigkeit der Stadt Forst (Lausitz) und der Wohnungsmarkt soll durch intakte und am Bedarf ausgerichtete Stadtstrukturen gesichert und verbessert werden.

 

In den nächsten Jahren wird eine Abnahme der Einwohnerzahl auf unter 20.000 erfolgen. Diese drastische Reduzierung der Einwohnerzahl erfordert auch ein Umdenken bei der Ausweisung von Bauflächen im Flächennutzungsplan.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 22.04.2004 aufgefordert, sich zu den Planungsabsichten zu äußern.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird erfolgen.

 

Der Landschaftsplan musste nach mehrfachen Änderungswünschen hinsichtlich der Darstellung von Bauflächen (Beispiel Ansiedlung Biogasanlage im IGG, Ansiedlung Einzelhandel im Bereich Skurumer Straße, bauliche Nutzungsabsichten beim HKW, ...) geändert werden. Ein Umweltbericht musste erstellt werden, da im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung Umweltbelange betroffen waren. Die im Umweltbericht enthaltene Umweltprüfung beinhaltet die Beschreibung und Bewertung der möglichen erheblichen Auswirkungen aus der Bauleitplanung und Aussagen darüber, wie die Umweltbelange für die spätere Abwägung gewichtet werden.

 

Rechtserhebliche Belange von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher  Belange wurden in der Planzeichnung und in der Begründung berücksichtigt.

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes ist mit seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Planzeichnung zum FNP  )    (nur an Fraktionsvorsitzende und

Begründung zum FNP      )    Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Begründung, Fassung 030209 (Offenlegung) (2920 KB)    
Anlage 3 2 Planzeichnung (7633 KB)    
Anlage 4 3 Planzeichnung 1 (6074 KB)    
Anlage 1 4 Anlagendeckblatt (98 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 1 (188 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 2 (2595 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 3 (2077 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 3.1 (1696 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 4 (497 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 4.1 (99 KB)    
Anlage 11 11 Anlage 5 (17 KB)    
Anlage 12 12 Anlage 5.1 (325 KB)    
Anlage 13 13 Anlage 6 (327 KB)    
Anlage 14 14 Anlage 7 (64 KB)    
Anlage 15 15 Anlage 8 (64 KB)    
Anlage 16 16 Anlage 9 (493 KB)    
Anlage 17 17 Anlage 9.1 (180 KB)    
Anlage 18 18 Anlage 10 (127 KB)    
Anlage 19 19 Anlage 11 (164 KB)    
Anlage 20 20 Anlage 12 (16 KB)    
Anlage 21 21 Anlage 12.1 (530 KB)    
Anlage 22 22 Anlage 13 (15 KB)    
Anlage 23 23 Anlage 13.1 (81 KB)