Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0046/2008  

 
 
Betreff: Bestätigung der Entwurfsplanung Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
08.01.2009 
2. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
21.01.2009 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Entwurfsplanung Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der betreffende Straßenabschnitt befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Nordost” und erstreckt sich von der Gubener Straße bis zur Jänickestraße. Im Planungsab­schnitt befinden sich Reste der in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenen Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn sowie das Einzeldenkmal “ehemaliges Heizkraft­werk in der Inselstraße”.

 

Ziel der Maßnahme ist primär die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Lei­s­tungsfähigkeit des Straßenzuges, auch im Zusammenhang mit der Erreichbarkeit des Verwal­tungssitzes des Landkreises Spree-Neiße und des Oberstufenzentrums sowie die Berücksich­tigung des Gebietscharakters und der Umfeldnutzung. Die Bedürfnisse der Fußgänger durch den Neubau eines breiteren Gehweges sowie die Ziele zum barrierefreien Bauen werden berück­sichtigt.

 

Die Verwaltung beauftragte das Ingenieurbüro KISTERS AG aus Cottbus, das Straßenbaupro­jekt zur Umsetzung des Bauvorhabens zu erarbeiten. Die nachfolgend beschriebenen Grund­lagen der Planung sowie Straßenparameter wurden durch das Ingenieurbüro in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2008 anhand des Lageplanes ausführlich dargestellt.

 

Im Bereich der Inselstraße, zwischen Gubener Straße und der Heinrich-Werner-Straße, wird zugunsten der gegenwärtig vorhandenen schmalen Gehwege die Fahrbahn auf eine Breite von 6,00 m verringert. Die Verringerung der Fahrbahnbreite gewährleistet damit eine Gehwegbreite auf beiden Seiten der Fahrbahn von 1,50 m. Zwischen Heinrich-Werner-Straße und “Tuch­macherbrücke” verbleibt die Fahrbahn auf der vorhandenen Breite von 7,50 m. Im Bereich der 1996 fertiggestellten Fahrbahn der Kreuzung der Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße werden lediglich Anpassungs- und Restarbeiten in den Gehwegen durchgeführt.

 

Die Fahrbahn der Heinrich-Heine-Straße wird bis zur Jänickestraße ebenfalls zugunsten der Gehwege auf 6,50 m Breite ausgebaut. Hier ist aufgrund der anliegenden öffentlichen Einrich­tungen von erheblichem Fußgängerverkehr auszugehen. Die anliegenden Bushaltestellen werden in die Planung integriert. Die Bushaltestellen werden mit Sonderbordsteinen für den Busbetrieb mit Niederflurfahrzeugen sowie mit taktilen Streifen ausgestattet.

 

Die Gehwege erhalten eine Befestigung aus diagonal verlegten Gehwegplatten sowie im Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster. Die Fahrbahnen werden in Asphaltbauweise mit seitlich angeordneter Entwässerungsrinne aus Granitkleinpflaster ausgeführt. Mit dem Bauvorhaben soll die Kreuzung der Heinrich-Heine-Straße mit der Jänickestraße ausgebaut werden.

 

Die Straßenbeleuchtung im gesamten Straßenabschnitt wurde bereits in den vergangenen Jahren erneuert, hier bedarf es lediglich geringfügiger Anpassungsmaßnahmen.

 

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes werden die Kosten für die Straßenbaumaßnah­men ca. 375.000 EUR betragen.

 

Zu den Stadtbahngleisen wird gesondert ein denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren ent­sprechend dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz geführt. Gemäß der denkmalrecht­lichen Erlaubnis vom 23.10.2008 wird der dauerhafte Rückbau der in der Heinrich-Heine-Straße vorhandenen Gleisreste nicht befürwortet. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Gleisreste ausführlich dokumentiert werden. Die Verwaltung hat gegen die Entscheidung Frist wahrend Widerspruch eingelegt.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat bisher ergeben, dass die Stadtwerke Forst GmbH die Erneuerung der Gas-Niederdruckleitung sowie der Trinkwasserleitung vorsehen. Weiterhin ist die Erneuerung der bestehenden Schmutz- und Regenwasserleitungen im Zuge des Straßenbaus erforderlich.

 

Zur Finanzierung des Bauvorhabens wird ein Fördermittelantrag über das Programm INTERREG IV A gestellt. Die Baumaßnahmen sollen bei entsprechender Bewilligung der Förder­mittel in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 umgesetzt werden.

 

Während der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2008 wurde die Beschluss­vorlage SVV/1097/2008 wegen der Vielzahl an Fragen und Hinweisen der Ausschussmitglieder zurückgezogen und durch die Verwaltung in die Ausschusssitzung am 05.06.2008 mit den ent­sprechenden Ergänzungen und Erläuterungen zur Art der Ausführung, Befestigung der Fahr­bahndecke, erneut eingebracht (Beschlussvorlage SVV/1097/2008/neu).

 

Der Inhalt dieser Vorlage wird folgend kurz zusammengefasst:

 

Hauptziel einer Straßenplanung ist die Übereinkunft der Nutzungsansprüche an eine Straße und der Umfeldnutzungen des zugehörigen Quartiers unter Wahrung der städtebaulichen Zusam­menhänge sowie Berücksichtigung der gestalterischen und ökologischen Belange, somit die Stetigkeit in der Verkehrsführung. Wichtige straßenraumspezifische Ziele sind dabei die Ver­kehrssicherheit und der Verkehrsablauf, die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit sowie auch die Barrierefreiheit (soziale Brauchbarkeit). Alle diese Kriterien sind in ihrer Wertigkeit gleichrangig.

 

Es wurde seitens der Verwaltung während der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.06.2008 weiterhin dargelegt, dass im Rahmen der gesamtgemeindlichen Planung zur Aus­führung und Gestaltung der Gemeindestraßen bereits seit dem Beginn der 1990-er Jahre Ein­vernehmen besteht, Fahrbahnen in Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung sowie Straßen mit einer hohen Verkehrsdichte mit einer bituminösen Decke zu befestigen. Die damit erzeugte Eindeutigkeit in der Verkehrsführung und der Verkehrsraumgestaltung trägt maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Identifikation mit dem Straßennetz bei. Der allgemeine Verkehrsablauf und zügige Verkehrsfluss wird verbessert.

 

Zur Veranschaulichung wurde der Beschlussvorlage SVV/1097/2008/neu die Anlage 1 beige­fügt. Diese zeigt, dass im Bereich des Verwaltungssitzes des Landkreises Spree-Neiße und des Oberstufenzentrums die Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße den Hauptstraßenzug mit der Richard-Wagner-Straße bildet und dieser Straßenzug den Verkehr bündelt und zur Gubener Straße bzw. Kirchstraße abführt. (s. Anlage 1 – Übersichtsplan)

 

Die Belegung des Straßenzuges wurde im Jahr 2007 aktuell ermittelt. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung beträgt 2.970 Kfz. Der Straßenzug ist vom Liniennetz des ÖPNV belegt. Es ist weiterhin nicht davon auszugehen, dass die Verkehrsbelastung in den kommen­den Jahren sinkt oder konstant bleibt.

 

Weiterhin ist die Verwaltung in der vorgenannten Beschlussvorlage auf die Lärmquelle Verkehr im Zusammenhang mit der in der Inselstraße anliegenden mehrgeschossigen Wohnnutzung eingegangen. Zwischenzeitlich wurde der Lärmminderungsplan als Handlungsempfehlung durch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung der Stadtverordnetenversamm­lung am 05.12.2008 befürwortet.

 

Im Weiteren erfolgte die Gegenüberstellung der Baukosten für die Herstellung in Pflasterbau­weise und die Herstellung in bituminöser Bauweise. Die Gegenüberstellung zeigte auf, dass die bituminöse Bauweise die kostengünstigere Variante ist.

 

Das Fazit der Vorlage, dass die Ausführung der Fahrbahn in bituminöser Bauweise die wirt­schaftlichere Ausführungsart, hinsichtlich der Verkehrsführung eindeutig ist und maßgeblich zur Verringerung der Lärmimmissionswerte beiträgt, wurde von den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses am 05.06.2008 nicht getragen, sodass die Vorlage erneut zurück­gezogen wurde.

 

Das Straßenbauprojekt wurde am 29.05.2008 mit dem Seniorenbeirat sowie am 03.06.2008 mit dem Behindertenbeirat beraten und durch diese befürwortet.

 

Zum Sachverhalt der Oberflächenbefestigung  erfolgte seitens der Verwaltung eine nochmalige Überprüfung und Abwägung aller bisher eingebrachten Argumente sowie Bedenken gegen die Art der Ausführung.

 

Beginnend am Einmündungsbereich in die Gubener Straße ist unmittelbar an der Straßenbe­grenzungslinie auf der südlichen Straßenseite eine reine Wohnbebauung vorherrschend, die bereits im Erdgeschoss Wohnnutzungen zulässt. Nach Rücksprache mit den Eigentümern der Objekte und vorliegenden Informationen der Mieter liegt in diesem Straßenabschnitt, verursacht durch die nah an der Fahrbahn liegenden Wohngebäude, eine erhebliche Lärmbelästigung vor, die insbesondere durch den Pendelverkehr zum Sitz des Landkreises Spree-Neiße und zum Oberstufenzentrum in der Heinrich-Heine-Straße verursacht wird. Bestätigt wird in diesem Zu­sammenhang auch, dass ein ständiger Mieterwechsel in den Erdgeschosswohnungen wegen des Lärmaufkommens zu verzeichnen ist.

 

Zu beachten ist, dass im Zuge der bereits erfolgten Neugestaltung des gesamten Quartiers erhebliche finanzielle Mittel seitens der Eigentümer und auch Fördermittel durch die Stadt Forst (Lausitz) verwendet wurden. Die Beibehaltung des bisherigen Lärmniveaus würde mittelfristig die erfolgten Investitionen gefährden, da tendenziell ein Leerzug der Wohnungen zu erwarten wäre.

 

Das Lärmaufkommen soll im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen im Interesse der Anwohner und auch der Eigentümer und Vermieter gesenkt werden. Insofern ist der bituminösen Bau­weise der Vorrang zu gewähren.

 

Zur Frage der Dauerhaftigkeit von Pflasterflächen wird wie folgt ausgeführt:

 

Die Pflasterbauweise hält große Verkehrslasten aus, wenn die Steingröße der Belastung ent­spricht. Für die Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße wurde eine Bauklasse III (Wohnsammel­straße mit Bussen im spurfahrenden Verkehr, enge Kurvenradien = besondere Beanspruchung) angesetzt. Unter Berücksichtigung der RStO 01 ist in dieser Bauklasse ein Großpflaster mit einer Mindeshöhe von 16 cm mit enger Fuge zu verlegen. Nicht geeignet ist Kleinpflaster in ungebundener Bauweise. Nachweislich wurde bereits in den 1930-er Jahren bei Straßen mit hoher Beanspruchung, auch unter den Aspekten der Verstärkung der Tragfähigkeit, in Straßen mit einer Befestigung aus Kleinpflaster ein Unterpflaster aus Steinen mit einer Mindeststärke von 12 cm verlegt (so auch vorgefunden im Zuge der Baumaßnahmen Gubener Straße und Frank­furter Straße, von Virchowstraße bis Elsässer Straße).

 

Die heute angewendete maschinelle Reinigung wirkt sich bei ungebundenen Pflasterbauweisen negativ auf den Verbund aus. Mit den Bürsten wird der Sand in den Fugen gelockert und an­schließend mit dem Sauger herausgesaugt. Es entstehen Fugenvertiefungen von mehreren Zentimetern. Die Steine werden instabil und lösen sich. Die Pflasterdecke wird zerstört. Dem Sachverhalt der mechanischen Einwirkung auf den Pflasterverband kann durch eine gebundene Bauweise entgegengewirkt werden. Die Ausführung in gebundener Bauweise ist jedoch nicht kostengünstig.

 

Bezogen auf immer wieder auftretende Straßenaufbrüche innerhalb von Havarien, Rückbau von nicht mehr benötigten Anschlüssen oder auch Erweiterung vorhandener Medien ist es so, dass, egal welche Oberflächenbefestigung vorhanden ist,  das Gesamtgefüge des Straßenaufbaus gestört wird. Grundsätzlich wird innerhalb der Tragschichten durch die Aufbrüche die vorhan­dene Spannung im Oberbau gestört. Diese kann auch durch Verdichtungsmaßnahmen nicht wieder in vollem Umfang hergestellt werden, sodass es nach Deckenschluss trotzdem zu Set­zungen innerhalb der Fläche, damit bei Pflasterflächen Veränderung des Fugenbildes, folglich Auflösung des Verbandes bzw. bei bituminöser Bauweise zu Rissbildung, folglich Zersetzung der Befestigung kommt.

 

Die aufgezeigten Aspekte im Rahmen der Abwägung zur Oberflächengestaltung der Fahrbahn begründen letztendlich den Vorschlag der Verwaltung, den vorgestellten Straßenzug Inselstraße/ Heinrich-Heine-Straße in bituminöser Bauweise auszuführen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtslageplan