Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0070/2009  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Einziehung der Karlstraße, von Bahnhofstraße bis zur Einfriedung, Zugang Turnhalle, nach § 8 BbgStrG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
19.02.2009 
3. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2009 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.03.2009 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Allgemeinverfügung Einziehung - 16.07.2008

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung eines Teils der Karlstraße (Flur 19; Teilfläche Flurstück 285), von Bahnhofstraße bis zur Einfriedung, Zugang Turnhalle, gemäß Anlage 2.

 

Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8, Abs. 3, wird auf eine öffent­liche Bekanntmachung, der Absicht der Einziehung, verzichtet.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Baumaßnahme Zugang und Zufahrt Turnhalle Karlstraße 31 ist Bestandteil des Sanierungsplanes im Sanierungsgebiet “Westliche Innenstadt” sowie des Maßnahme- und Durchführungskonzeptes 2009, Stand: 09.05.2008.

 

Bei dieser einzuziehenden Teilfläche handelt es sich nach § 8 Abs. 3 BbgStrG um eine Änderung von unwesentlicher Bedeutung. Eine öffentliche Bekanntmachung ist somit nicht erforderlich.

 

Der Bereich der Einziehung wird Gebäude- und Freifläche.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Allgemeinverfügung

Anlage 2 – Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Allgemeinverfügung Einziehung - 16.07.2008 (58 KB)