Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Für die Neubesetzung der Schiedsstelle Forst-Nord und Forst-Süd stehen 7 Kandidaten zur Wahl. Für die Amtsperiode 2009 bis 2014 werden für jede Schiedsstelle je ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt. Erläuterungen:
Die Grundlage für die Errichtung von Schiedsstellen in den Gemeinde des Landes Brandenburg bildet das Schiedsstellengesetz vom 14.06.1993. Dieses Gesetz legt in § 4 Abs. 1 fest, dass die Schiedspersonen für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung zu wählen sind. In der Stadt Forst (Lausitz) arbeiten zwei Schiedsstellen, Forst-Nord und Forst-Süd. Die Amtszeit der Schiedspersonen der letzten Wahlperiode ist vorüber.
Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedsperson stellen sich 7 Kandidaten zur Wahl.
Die Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle Forst-Nord und Forst-Süd werden entsprechend § 40 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg durchgeführt.
Für die Funktion des Vorsitzenden kandidieren:
für die Schiedsstelle Forst Süd für die Schiedsstelle Forst-Nord
Klaus Bereit Rainer Pilz ...................................................... .......................................................
für die Funktion des Stellvertreters:
Hannelore Mosler Wolfgang Krause Kathrin Pankatz Gisela Tamme Heidrun Wilhelm ....................................................... .......................................................
Anlagen:
Auflistung der Kandidaten
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