Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Klein Bademeusel liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Erläuterungen:
Nach § 55 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) können jede wahlberechtigte Person des Wahlgebiets, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, jeder Einzelbewerber, der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Aufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch).
Der Wahleinspruch ist beim Wahlleiter binnen 2 Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzulegen.
Das Wahlergebnis wurde am 25.03.2009 öffentlich bekannt gemacht. Die Frist für die Einlegung eines Wahleinspruches ist am 08.04.2009 abgelaufen.
Es wurden keine Wahleinsprüche erhoben.
Nach § 56 Absatz 1 BbgKWahlG obliegt die Wahlprüfung der neu gewählten Vertretung. Sie entscheidet über die Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. Sie verhandelt und beschließt hierüber in öffentlicher Sitzung.
Für den Inhalt der Entscheidung ist § 57 BbgKWahlG maßgebend. Nach § 57 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG ist die Wahl für gültig zu erklären, wenn keine Einwendungen gegen die Wahl vorliegen.
Da Einwendungen gegen die Wahl nicht vorliegen, ist die Wahl für gültig zu erklären.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||