Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0110/2009  

 
 
Betreff: Jahresrechnung 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schatke, Gudrun
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Rogosky, Gabriele
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.05.2009 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Rechenschaftsbericht 2008

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2008, wie es der beiliegende Rechenschaftsbericht widerspiegelt, zur kenntnis und überweist die Jahresrechnung zur Prüfung an den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß § 93 (2) der Gemeindeordnung Brandenburg (GO) ist nach Abschluss eines Haushaltsjahres die Jahresrechnung vom Kämmerer aufzustellen und vom hauptamtlichen Bürgermeister festzustellen.

 

Nach § 93 (1) GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis des Haushaltsjahres einschließlich des Standes des Vermögens (gemäß § 35 i.V.m. § 39 (1-4) Gemeindehaushaltsverordnung) und der Schulden nachzuweisen.

 

Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt gemäß § 115 GO i.V.m. § 114 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich zur Durchführung seiner Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes bedient. In der Stadt Forst (Lausitz) nimmt diese Aufgabe der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung wahr.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die geprüfte Jahresrechnung bis spätestens zum 31.12.2009, zugleich entscheidet sie über die Entlastung des Bürgermeisters (§ 93 (3) GO).

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) Haushaltsjahr 2008

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechenschaftsbericht 2008 (2043 KB)