Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Verwaltung, bei Veranstaltungen, die durch die Stadtverwaltung oder deren Einrichtungen organisiert werden, einen angemessenen Kostenbeitrag von den Teilnehmern zu erheben. Mit der Veröffentlichung der Veranstaltung ist der Kostenbeitrag bekannt zu geben.
Erläuterungen:
Nach § 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entscheidet die Gemeindevertretung über den Erlass von Entgeltordnungen. Es gibt jedoch Veranstaltungen, die nur einmalig und mit geringer Teilnehmerzahl durchgeführt werden und wo die Erstellung einer Entgeltordnung unzweckmäßig wäre. Daher wurden bisher durch die Bibliothek, die Gleichstellungsbeauftragte, den Fachbereich Bildung und Soziales oder das Archiv Lesungen, Konzerte, Vorträge u.ä. veranstaltet ohne dafür in jedem Fall einen Kostenbeitrag von den Teilnehmern zu erheben. Das war oft in dem Aufwand für eine separate Entgeltordnung begründet. Dem soll hiermit Abhilfe geschaffen werden und dem Organisierenden die Möglichkeit eröffnet werden, einen angemessenen Anteil der Kosten als Eintritt oder Teilnahmebetrag zu erheben.
Für die Rosengartenfesttage, die Wahl der Rosenkönigin oder andere Großveranstaltungen (Kostenaufwand > 5.000 €) werden weiterhin separat die Entgelte von der Stadtverordnetenversammlung festgelegt.
Die Ausgabe von Eintrittskarten und deren Abrechnung erfolgt über die Stadtkasse.
Anlagen:
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