Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0124/2009  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für das Gebiet "Am Haag"
1. Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
19.05.2009 
6. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2009 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.07.2009 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abw_am_haag
abw_am_haag_bürger
satz_beschl_haag

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellung­nahmen der berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1 sowie von Bürgern entsprechend Anlage 2.

 

2.       Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 3 beige­fügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für das Gebiet “Am Haag”.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:

¨       durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/12, Flur 18, Gemarkung Forst, ausgehend von der Amtstraße in deren südöstlicher Verlängerung bis zum Flurstück 379/10, Flur 18, Gemarkung Forst

¨       überwiegend durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/10, Flur 18, Gemarkung Forst, sowie die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, Gemarkung Forst

¨       durch die nördliche Grenze der Flurstücke 233, 227, 248, 236 und 249, Flur 17, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

durch die westliche Seite des Mühlgrabens

 

Im Süden:

durch den Mühlgraben

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungs­handlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Haag” (Ausgangsverfahren → ortsübliche Bekanntmachung zum Inkrafttreten am 23.07.1993 und vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB → ortsübliche Bekanntmachung zum Inkrafttreten am 19.05.2000) sind die Ausgangsverfahren niemals zur Rechtskraft gelangt.

 

Auf der Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB für ein Bebauungs­planverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) sollen nunmehr die Baugrenzen der tatsächlichen baulichen Entwicklung und dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden, Gebietsklassifizierungen modifiziert werden und textliche Festsetzungen der aktuellen Rechtslage angeglichen werden.

 

Im beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Insofern wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach    § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltschutz­bezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach     § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Trotz fehlendem rechtlichem Erfordernis wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2009 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 16. Februar bis einschließlich 19. März 2009.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1

Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 2

Stellungnahmen von Bürgern

Anlage 3

Satzungsbeschluss

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abw_am_haag (580 KB)    
Anlage 2 2 abw_am_haag_bürger (67 KB)    
Anlage 3 3 satz_beschl_haag (78 KB)