Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0127/2009  

 
 
Betreff: Beschluss zur Kostenspaltung für die Erschließungsbeitragserhebung der Verkehrsanlage Ernst-Heilmann-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Müller
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
04.06.2009 
7. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2009 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.07.2009 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Erschließungs­beitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und unselbständiges Grün der Verkehrsanlage Ernst-Heilmann-Straße im Rahmen der Kostenspaltung selbständig zu erheben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

In der Ernst-Heilmann-Straße wurden bis auf den Gehweg alle Teileinrichtungen bereits hergestellt.

 

Grund für die bisherige Nichtfertigstellung des Gehweges ist die geplante Verlegung eines Starkstromkabels für die Precision Coating GmbH in das Gewerbegebiet Forst-Süd. Die geplante Kabeltrasse soll unter dem Bereich des Gehweges in der Ernst-Heilmann-Straße verlaufen. Da der Termin für die Verlegung noch nicht feststeht, muss der geplante Geh­wegbau entsprechend verschoben werden, um spätere Nacharbeiten und einen erneuten Aufbruch des Pflasters über die gesamte Länge des Gehweges zu vermeiden.

 

Um Teilbeiträge erheben zu können, ist die Kostenspaltung der Teileinrichtungen Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und unselbständiges Grün von den gesamtumlagefähigen Kosten erforderlich.

 

Der § 10 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) i.V.m. § 127 Abs. 3 BauGB und § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB räumt der Stadt Forst (Lausitz) die Möglichkeit ein, sich die Kosten für die Teileinrichtungen im Rahmen des Beitragserhebungsverfahrens erstatten zu lassen, für welche Teilbeitragspflichten bereits entstanden sind, da sie endgültig hergestellt wurden.

 

Nach endgültiger Herstellung des Gehweges werden die Grundstückseigentümer für diese Teileinrichtung noch zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen.

 

Wird keine Kostenspaltung vorgenommen, können die endgültigen Beiträge für die Herstellung der Verkehrsanlage Ernst-Heilmann-Straße erst nach der endgültigen Fertigstellung des Geh­weges erhoben werden. Die im Haushalt eingestellten Erschließungsbeiträge für die Verkehrs­anlage könnten im Jahr 2009 nicht eingenommen werden.