Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0136/2009  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
04.06.2009 
7. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2009 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.07.2009 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung nach § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße”. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstückes 176, Flur 27, Gemarkung Forst

Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 176, 135, 132 und 131, Flur 27, Gemarkung Forst

Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstückes 131, Flur 27, Gemarkung Forst

Im Süden: durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Skurumer Straße

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am Standort Skurumer Straße soll auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungs­planes gemäß § 12 BauGB der Neubau eines Fachmarktzentrums verwirklicht werden.

 

Die Entwicklung des geplanten Nahversorgungsstandortes an der Skurumer Straße führt zu einer Verlagerung von nahversorgungsrelevanten Einrichtungen im Umfeld an den neuen Standort, an dem diese konzentriert und kundenfreundlich angeboten werden können. Die Verlagerung führt zu Leerständen in der unmittelbaren Umgebung. Betroffen ist insbesondere der Standort Ringstraße sowie der jetzige NORMA-Markt in der Triebeler Straße.

 

Es wird empfohlen, den Rückbau des alten Einkaufszentrums an der Ringstraße vertraglich zu vereinbaren.

 

Das Konzept der Millenium Grundstücksentwicklungs GmbH & Co. KG ist nahversorgungs­orientiert. Im vorhabenbezogenen B-Plan sollen zentrenrelevante Sortimente ausgeschlossen werden.

 

Im derzeit erfolgenden Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird bei der Offenlegung eine Darstellung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Handel erfolgen, um dem Ent­wicklungsgebiet des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan