Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung nach § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße”. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstückes 176, Flur 27, Gemarkung Forst Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 176, 135, 132 und 131, Flur 27, Gemarkung Forst Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstückes 131, Flur 27, Gemarkung Forst Im Süden: durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Skurumer Straße
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Am Standort Skurumer Straße soll auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB der Neubau eines Fachmarktzentrums verwirklicht werden.
Die Entwicklung des geplanten Nahversorgungsstandortes an der Skurumer Straße führt zu einer Verlagerung von nahversorgungsrelevanten Einrichtungen im Umfeld an den neuen Standort, an dem diese konzentriert und kundenfreundlich angeboten werden können. Die Verlagerung führt zu Leerständen in der unmittelbaren Umgebung. Betroffen ist insbesondere der Standort Ringstraße sowie der jetzige NORMA-Markt in der Triebeler Straße.
Es wird empfohlen, den Rückbau des alten Einkaufszentrums an der Ringstraße vertraglich zu vereinbaren.
Das Konzept der Millenium Grundstücksentwicklungs GmbH & Co. KG ist nahversorgungsorientiert. Im vorhabenbezogenen B-Plan sollen zentrenrelevante Sortimente ausgeschlossen werden.
Im derzeit erfolgenden Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird bei der Offenlegung eine Darstellung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Handel erfolgen, um dem Entwicklungsgebiet des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Anlagen:
Lageplan |
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