Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0155/2009  

 
 
Betreff: Beschluss über die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) und der Ortsteile Bohrau, Briesnig und Mulknitz im Arbeitskreis des Braunkohleausschusses - Tagebau Jänschwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Menzel, Karin
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Menzel, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2009 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Vorberatung
03.07.2009 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) und der Ortsteile Bohrau, Briesnig und Mulknitz im Arbeitskreis des Braunkohleausschusses – Tagebau Jänschwalde durch folgende Personen:

 

Stadt Forst (Lausitz):              Frau Alice Rohn, Sachbearbeiterin im Fachbereich Bauen und 

              in Vertretung: Frau Christine Rennhak, Leiterin Stabsstelle

 

Gemeinde Bohrau:              Frau Heike Bräuer, Kleine Bohrauer Straße 9, 03149 Forst (Lausitz)

 

Gemeinde Briesnig:              Frau Susanne Lerke, Briesniger Hauptstraße 15, 03149 Forst (Lausitz)

 

Gemeinde Mulknitz:              Herr Junghanns, Mulknitzer Dorfstraße 20, 03149 Forst (Lausitz)

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage von § 14 des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen– und Sanierungsplanung im Land Brandenburg wurde der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg gebildet und mit Beschluss vom 30.10.2003 der Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde berufen. Er ist ein beratendes Gremium des Braunkohleausschusses.

 

Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises Tagebau Jänschwalde regelt in § 4 (1), dass der Arbeitskreis die Zusammensetzung entsprechend den regionalen Aufgaben selbständig regelt.

 

Der § 4 (2) der Geschäftsordnung bestimmt, dass die Stadt Forst (Lausitz) einen stimmberechtigten Vertreter als stimmberechtigtes ständiges Mitglied in den Arbeitskreis entsenden kann.

 

Für die Ortsteile regelt § 4 (3) der Geschäftsordnung, dass Ortsteile, die von den Auswirkungen des Braunkohlebergbaus berührt sind, ein Mitglied des Ortsbeirates oder einen vom Ortsbeirat benannten Vertreter in den Ausschuss als stimmberechtigtes ständiges Mitglied entsenden können.

 

Zurzeit sind die Stadt Forst (Lausitz) und die Ortsteile Bohrau, Briesnig und Mulknitz im Arbeitskreis vertreten. Die Ortsteile haben per Ortsbeiratsbeschluss die VertreterInnen bestimmt.