Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Übernahme der Wegefläche zwischen der Kreisstraße K 7110 und der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Wiesengrund OT Gosda gemäß Anlage 1 durch die Kommune (Folgenutzungsträger) unter der Maßgabe, dass die Weiterführung der überörtlichen Verbindungen auf dem Territorium der Nachbargemeinden gesichert ist (Selbstbindungsbeschluss).
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der Radweg Bohrau – Gosda soll die regionale Anbindung an das Radwegenetz des Landkreises Spree-Neiße herstellen (Netzschluss) sowie die Ortsteile Bohrau und Mulknitz an Gosda und weiter in Richtung Klinger See anbinden. Über den Weg kann die Bergbaufolgelandschaft für eine touristische Nutzung erschlossen werden und er ermöglicht die Erschließung der wieder nutzbar gemachten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen der Bergbaufolgelandschaft. Der Bau des Wegeabschnittes Bohrau bis Heimatpark Weißagk beginnt am 13.07.2009.
Der Abschnitt Heimatpark Weißagk – Gosda verläuft entlang und unter Mitnutzung der Straße nach Gosda und schließt in Höhe des Naturdenkmals Stiel-Eiche an den 2006 durch die LMBV gebauten Wirtschaftsweg an. Der Wirtschaftsweg soll für die Radwegeführung im südlichen Bereich genutzt werden; die Linienführung ist nur geringfügig anders als von der Stadt geplant. Der Bau des Wirtschaftsweges ist gemäß genehmigten Abschlussbetriebsplan mit sandgeschlämmter Decke erfolgt.
Lt. Abstimmung mit der LMBV soll dieser Wegeabschnitt im Rahmen der Folgenutzungsstandarderhöhung nachträglich noch eine Asphaltierung bekommen.
Der von der Stadt Forst (Lausitz) zu bauende Abschnitt hat sich durch die Mitnutzung des Wirtschaftsweges der LMBV um ca. 800 m verkürzt und damit die Gesamtkosten um mindestens 95.000 EUR gesenkt. Die Folgekosten verändern sich durch die Trassenanpassung nicht. Anlagen:
Anlage 1 Radweg Bohrau – Gosda, Abschnitt zwischen Heimatpark Weißagk und Gosda Anlage 2 nur zur Info – Anlage zum Beschluss SVV/0516/2005 (Selbstbindungsbeschluss zur Übernahme von Verkehrsflächen durch die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Nachnutzung der Bergbaufolgelandschaft Klinger See – Standortraum Klinger See) |
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