Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0170/2009  

 
 
Betreff: 1. Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune in der Fassung vom Oktober 2004
2. Beschluss zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Keune
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
02.07.2009 
8. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.09.2009 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2009 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Für die Ortslage Keune existiert eine seit dem 10.03.2006 rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.

 

Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung vom Oktober 2004 sowie die Neuaufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune dient der Anpassung des Geltungsbereiches, der Komplettierung des Gebäudebestandes (Errichtung einer Vielzahl genehmigungsfreier baulicher Anlagen), der Aktualisierung der Rechtsgrundlagen sowie der dem tatsächlichen Gebäude­bestand angepassten Bebauungstiefen im Interesse einer Beitragsgerechtigkeit i. Z. m. der Erhebung von Beiträgen.

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form der Offenlage in der Stadtverwaltung.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlegung informiert.

Anlagen:

Anlagen:

 

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