Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Für die Ortslage Keune existiert eine seit dem 10.03.2006 rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung vom Oktober 2004 sowie die Neuaufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune dient der Anpassung des Geltungsbereiches, der Komplettierung des Gebäudebestandes (Errichtung einer Vielzahl genehmigungsfreier baulicher Anlagen), der Aktualisierung der Rechtsgrundlagen sowie der dem tatsächlichen Gebäudebestand angepassten Bebauungstiefen im Interesse einer Beitragsgerechtigkeit i. Z. m. der Erhebung von Beiträgen.
Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form der Offenlage in der Stadtverwaltung.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlegung informiert. Anlagen:
Lageplan |
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