Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0172/2009  

 
 
Betreff: Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.07.2009 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit der Bezeichnung “Bioenergiepark Forst (Lau­sitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9”. Das Plangebiet wird begrenzt:
 

Im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 246, 245, 244, 240 sowie 239, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 334 und 335, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 335, Flur 37, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 334, Flur 37, Gemarkung Forst und die Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstückes 334, Flur 17, Gemarkung Forst von ca. 4 m in die östliche Richtung, sowie durch die südliche Grenze des Flurstückes 64, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Süden: teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 333, Flur 37, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 304, Flur 37, Gemarkung Forst, sowie teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 332, Flur 17, Gemarkung Forst

Im Osten: durch die zukünftige Trasse der geplanten Westumgehung (B 112 n), unterbrochen durch eine Werkstraße in direkter Anbindung an die Döberner Straße (Werkstraße und seitliche Versickerungsflä­chen sind Bestandteil des Geltungsbereiches) sowie durch die Verbindung eines Punktes 10 m nördlich des südöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 73, Flur 37, Gemarkung Forst, in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der geplanten Trasse der Westumgehung

 

Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses. - Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Südwestlich der Stadt Forst (Lausitz), unmittelbar angrenzend an das Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, ist die Errichtung und Betreibung eines Bioenergieparks  vorgesehen. In diesem Bioenergiepark soll unter Einsatz nachwachsender Rohstoffe Biogas in Erdgasqualität erzeugt und aufbereitet werden, sodass in eine Erdgasleitung eingespeist werden kann.

 

Der Bioenergiepark soll in einem Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO errichtet werden. Grundlage hierfür bildet der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 12 BauGB. Zugehörig zum B-Plan ist die Erstellung eines Grünordnungsplanes, einer Biotopkartierung sowie eines Umweltberichtes erforderlich.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan