Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0183/2009  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen an eingetragene gemeinnützige Sportvereine in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Entscheidung
02.09.2009 
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 80 % Förderung
Anlage 2 20 % Förderung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales stimmt der in der Anlage aufgeführten Verteilung der Zuschüsse an eingetragene gemeinnützige Sportvereine gemäß Richtlinie vom 6. Juli 1999 zu.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Für die Förderung des Kinder- und Jugendsports werden im Verwaltungshaushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant.

 

Das Antrags-, Vergabe und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) vom 6. Juli 1999 geregelt. Danach erhalten gemäß Punkt 3.1 80 % der im Haushalt eingestellten Mittel Sportvereine für Mitglieder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres und gemäß Punkt 3.2 20 % für sportliche Höhepunkte, Jubiläen, Geräte und Sportmaterialien.

 

19 Sportvereine, in denen 891 Kinder und Jugendliche Mitglied sind, haben einen Antrag nach Punkt 3.1 gestellt. Davon haben gleichzeitig 17 auch einen Antrag auf Förderung nach Punkt 3.2 gestellt. Die nach Punkt 3.2 beantragten Mittel überschreiten bei Weitem das Budget.

 

2009 stehen 30.700,00 Euro zur Verfügung.

 

80 % (Pkt. 3.1) entsprechen einem Betrag von 24.560,00 Euro. Dieser Betrag wurde durch 891 (Anzahl der anspruchsberechtigten Personen) dividiert. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 27,56 Euro/Person, den die antragstellenden Sportvereine entsprechend ihrer Mitgliederzahl von Kindern und Jugendlichen erhalten. (Anlage 1) Den Restbetrag in Höhe von 4,04 Euro soll der Verein mit der niedrigsten Zahl der Anspruchsberechtigten, der Forster Schützenverein e. V., erhalten.

 

20 % (Pkt. 3.2) entsprechen einem Betrag von 6.140,00 Euro. Beantragt wurden 29.453,50 Euro. Deshalb wurde der Zuwendungsbetrag prozentual – wie im vergangenen Jahr - aufgeteilt. (Anlage 2)

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass Antragsteller

 

bei einem Betrag bis 1.000,00 Euro              35 %

von 1.001,00 bis 3.000,00 Euro              25 %

von 3.001,00 bis 5.000,00 Euro              15 %

über 5.000,00 Euro              7,5 %

 

als Zuschuss erhalten.

 

Dabei entsteht ein Fehlbetrag in Höhe von 10,20 Euro. Dieser soll je zur Hälfte den beiden Vereinen mit den höchsten Fördersummen, LTSV Forst 1990 e. V. und  dem ESV Forst 1990 e. V. abgezogen werden.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

55000.71800

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm. über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

30.700,00

EUR

40.700,00

EUR

10.000,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

0

EUR

Stellungnahme Kämmerei überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 80 % Förderung (90 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 20 % Förderung (107 KB)