Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales beschließt die Vergabe der Fördermittel laut Anlage. Erläuterungen:
Jährlich werden im Verwaltungshaushalt finanzielle Mittel für die Zuweisung an soziale Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die “Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen” (Beschluss-Nr. SVV/0542/2001 vom 7. Dezember 2001) regelt das Antrags-, Vergabe und Verwendungsnachweisverfahren.
Berücksichtigung finden alle bis zum ersten Abgabetermin (30. Juni 2009) eingereichten 15 Anträge mit einer möglichen Förderung entsprechend der Richtlinie in Höhe von 14.769,15 Euro.
Da das zur Verfügung stehende Budget damit nicht ausgeschöpft ist, können noch weitere Anträge (Beantragung bis 31. Oktober 2009) berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage:
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