Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0188/2009  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Eisenbahnstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
03.09.2009 
9. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zurückgezogen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbau Eisenbahnstraße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro RWM aus Cottbus beauftragt, das Straßenbauprojekt zur Umsetzung des Bauvorhabens zu erarbeiten. Bei der Eisenbahnstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche im Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz) als solche geführt wird.

 

Die zu planende Eisenbahnstraße beginnt an der Waldstraße und endet nach 170 m als Sack­gasse. Diese Straße ist durch eine beidseitige Wohnbebauung gekennzeichnet.

 

Ziel der Baumaßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit der Straße und auch die Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke. Hauptziel dieser Straßenplanung ist die Berück­sichtigung der gestalterischen und ökologischen Belange und somit auch eine Stetigkeit in der Verkehrsführung. Wichtige straßenraumspezifische Ziele sind dabei die Verkehrssicherheit und der Verkehrsverlauf, die Wirtschaftlichkeit und die Umweltverträglichkeit sowie eine uneinge­schränkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsanlage für alle Verkehrsteilnehmer.

 

Die Fahrbahnbreite der Eisenbahnstraße soll 4,75 m betragen, womit der Begegnungsfall Lkw / Pkw mit verminderter Geschwindigkeit möglich ist. Die öffentliche Breite beträgt im Mittel 11,20 m. Die Fahrbahn wird in Asphalt hergestellt und mittig im vorhandenen öffentlichen Ver­kehrsraum angeordnet. Rechts und links der Fahrbahn werden Grünstreifen als Versickerungs­mulden angelegt, in denen das anfallende Oberflächenwasser der Fahrbahn über ein Dachge­fälle zur Versickerung gebracht wird. Entsprechend dem Baugrundgutachten und dem rechne­rischen Nachweis ist grundsätzlich eine Flächenversickerung in den Nebenanlagen möglich; am Bauende wird punktuell eine Rohrrigole angeordnet. Bei der vorliegenden Planung wurde die Fahrbahn möglichst in die Mitte des öffentlichen Verkehrsraumes gelegt, um eine Gleichbe­handlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Anliegerpflichten und der Länge der jeweils herzustellenden Grundstückszufahrten zu wahren. Die Zufahrten werden mit Beton­steinpflaster befestigt.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage wird ebenfalls erneuert.

 

Die Eisenbahnstraße ist eine Sackgasse. Bei der Bürgeranhörung am 19.05.2009 wurde durch die anwesenden Grundstückseigentümer mehrheitlich die Anordnung einer Wendemöglichkeit für dreiachsige Müllfahrzeuge abgelehnt. Bei der hier vorliegenden Ausführungsplanung ist am Bauende eine Wendemöglichkeit für Pkw und Kleintransporter vorgesehen. Diese Wendemög­lichkeit wird unter Einbeziehung der beidseitigen Grundstückszufahrten hergestellt.

 

Da der Wendehammer nicht den Anforderungen der Müllentsorger entspricht, dürfen sie in die Eisenbahnstraße zum Einsammeln des Mülls nicht einfahren. Die Unfallverhütungsvorschrift untersagt ein rückwärtiges Ein- oder Ausfahren bei Straßen ohne Wendemöglichkeit. Zur Ab­sicherung der turnusmäßigen Müllentsorgung wird im Bereich der Einmündung Waldstraße eine Sammelfläche hergestellt. Die Anlieger müssen ihre zu entsorgenden Wertstoffe und Abfälle zu den entsprechenden Entsorgungsterminen dort abstellen und nach Entleerung bzw. Abholung wieder zurückholen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße bietet auch einen Abholdienst an, der von den betroffenen Bürgern gesondert vertraglich zu regeln ist.

 

Vorläufige Kostenschätzung:

 

      Straße einschließlich Beleuchtung              80.200,00 EUR

      Oberflächenentwässerung              3.000,00 EUR

      Zufahrten              12.000,00 EUR

 

Der Haushaltsansatz lässt eine Ausschreibung im Jahr 2009 zu; Baubeginn kann spätestens im Frühjahr 2010 sein.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

63001.96116

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm. über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

80.000,00

EUR

82.500,00

EUR

3.989,07

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan