Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0190/2009  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schatke
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Urbanek, Ramona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
07.09.2009 
7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.09.2009 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2009 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Nachtragssatzung 2009 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2009

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Anlage.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Pflicht zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus den Vorschriften des § 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO)  i.V.m. § 30 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV).

 

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan wird der jahresbezogene Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt nicht verändert.

 

Die Veränderungen von Verpflichtungsermächtigungen sind im Nachtragsvermögenshaushalt dargestellt.

 

Die Notwendigkeit zur Anpassung ist bei den betreffenden Haushaltsstellen im Nachtragshaushaltsplan erläutert.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 Abs. 4 GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Anlagen:

Anlagen:

 

1.      Nachtragssatzung 2009 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtragssatzung 2009 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 (2202 KB)