Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Anlage. Erläuterungen:
Die Pflicht zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus den Vorschriften des § 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 30 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV).
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan wird der jahresbezogene Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt nicht verändert.
Die Veränderungen von Verpflichtungsermächtigungen sind im Nachtragsvermögenshaushalt dargestellt.
Die Notwendigkeit zur Anpassung ist bei den betreffenden Haushaltsstellen im Nachtragshaushaltsplan erläutert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 Abs. 4 GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Anlagen:
1. Nachtragssatzung 2009 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2009
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