Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Friedhofsgebührensatzung einschließlich Anlage. Erläuterungen:
Die Bestattung von Personen ist eine öffentliche Aufgabe und wird als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe durch die Stadt wahrgenommen. Die Stadt Forst ist Träger des Hauptfriedhofes und der Friedhöfe in Keune, Domsdorf, Noßdorf, Briesnig, Bohreau, Groß Bademeusel, Groß Jamno und Klein Jamno. Die bisherige Friedhofsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) stammt aus dem Jahr 2005. Erstmals wurden damals auch die Friedhöfe der Ortsteile mit einbezogen. Eine Neukalkulation erfolgt gemäß § 6 Absatz 3 KAG, um die Deckung der Kosten durch das Gebührenaufkommen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Bei der nun erfolgten Kalkulation auf der Grundlage der Jahresrechnung 2008 wurde beachtet, dass die Kosten für die Unterhaltung der Flächenanteile “öffentliches Grün” und “Ehrenhaine/ Kriegsgräber” nicht umlagefähig sind. Beim Hauptfriedhof mit seiner Gesamtfläche von ca. 15 ha betrifft das knapp 80 %. Über Äquivalenzziffern wurden der unterschiedliche Pflegeaufwand der verschiedenen Grabarten nach den langjährigen Erfahrungen der Friedhofsverwaltung und die Änderung von Angebot und Nachfrage bei den einzelnen Grabstätten berücksichtigt. Zum Vergleich ist eine Berechnung der Fälle aus 2008 nach alten und neuen Gebühren beigefügt, die die Veränderungen besser darstellt, als die reine Betrachtung der Gebühren. Anlagen:
- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren mit Anlage - Gegenüberstellung mit den Fallzahlen 2008 - Kalkulation - Bestattungsarten auf dem Hauptfriedhof |
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