Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0199/2009  

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigung für Aufsichtsratsmitglieder als Vertreter der Stadt Forst (Lausitz) in rechtlich selbständigen Unternehmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.09.2009 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2009 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Bürgermeister als Vertreter der Stadt Forst (Lausitz), in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus Forst GmbH und der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH jeweils wie folgt zu beschließen:

 

a)      Die Aufwandsentschädigung beträgt:
für den Aufsichtsratsvorsitzenden               200 Euro/Monat
für Aufsichtsratsmitglieder              100 Euro/Monat
Schriftführer, sofern Aufsichtsratsmitglied              130 Euro/Monat.

 

b)      Die Zahlweise erfolgt nachträglich zum Ende des Quartals.

 

c)      Die Regelung gilt erstmals für die am 03.07.2009 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Neubesetzung der Aufsichtsräte, mithin erstmals für den Monat der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates.

 

d)      Für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder endet der Anspruch mit dem Monat des Ausscheidens, für neue Mitglieder beginnt der Anspruch mit dem Monat der Aufnahme der Aufsichtsratstätigkeit.

 

e)      Mit der in Buchstabe a) festgesetzten Aufwandsentschädigung sind alle Aufwendungen abgegolten.

 

f)        Für die Aufwendungen sowie die Organisation der Nachweisführung und die Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist jeweils die Gesellschaft zuständig.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Änderung der Gesellschafterverträge für die Krankenhaus Forst GmbH und die Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH am 03.07.2009 durch die Stadtverordnetenversammlung sind in beiden Gesellschafterverträgen Regelungen enthalten, wonach die Gesellschafterversammlung zuständig ist für die Festlegung der Aufwandsentschädigung des Aufsichtsrates.

 

Der Bürgermeister ist als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung grundsätzlich an die Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung gebunden.