Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0205/2009  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Robert-Koch-Straße, von Ziegelstraße bis Zufahrt Robert-Koch-Straße 92 B - 94
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
08.10.2009 
10. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung geändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
14.10.2009 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbau der Robert-Koch-Straße, von Ziegelstraße bis Zufahrt Robert-Koch-Straße 92 b – 94.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro ARCUS mbH aus Cottbus beauftragt, das Straßenbauprojekt zur Umsetzung des Bauvorhabens zu erarbeiten. In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 04.06.2009 wurden Ihnen die nachfolgend beschrie­benen Grundlagen der Planung sowie die Straßenparameter vorgestellt. Die Bürgerinformationsver­anstaltung fand am 04.08.2009 statt.

 

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Erhöhung der Leis­tunghsfähigkeit dieser Straße unter Berücksichtigung des Gebietscharakters und der damit verbundenen unmittelbar angrenzenden Umgebungsstruktur.

 

Die zu planende Robert-Koch-Straße verbindet die Ziegelstraße mit dem Ortsteil Horno. Dieser Abschnitt der Robert-Koch-Straße ist von beidseitiger Wohnbebauung gekennzeichnet. Im nörd­lichen Bereich befinden sich abschnittsweise Ackerflächen.

 

Mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Erhöhung der Leistungsfähig­keit dieses Straßenabschnittes wurden bei dieser Straßenplanung die gestalterischen und ökolo­gischen Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Verkehrsanlage wird mit einer Stetigkeit an die vorhandene Trassenführung angebunden. Wichtige straßenraumspezifische Ziele sind dabei die Verkehrssicherheit und der Verkehrsverlauf, die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit sowie eine uneingeschränkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsanlage für alle Verkehrsteil­nehmer.

 

Dabei wird die Fahrbahn nach den geltenden Regeln der Technik erneuert. In den Seitenbe­reichen erfolgt die Anordnung eines einseitigen Gehweges. Der öffentliche Verkehrsraum wird mit diesen Maßnahmen klar gegliedert und führt damit zu einer Erhöhung der Verkehrssicher­heit und der Wohnqualität. Es ist vorgesehen, die Fahrbahn in Asphalt herzustellen mit einer durch­gehenden Breite von 4,75 m und einem einseitigen Bankett mit Schotterrasen. Die Entwässe­rung der befestigten Straßenflächen erfolgt im Bereich der beidseitigen Bebauung über einen Niederschlagswasserkanal und im Bereich der einseitigen Bebauung über ein separates Ver­sickerungssystem in den unbefestigten Nebenanlagen.

 

Der neu anzuordnende Gehweg wird über den vorhandenen Gasleitungen (Hochdruckgaslei­tung und Niederdruckgasleitung) angeordnet. Einer Überbauung der Gasleitungen mit einer geschlossenen massiven Bauweise wurde vom Leitungsträger nicht zugestimmt. Der Gehweg wird mit Betonsteinpflaster befestigt und auf der Fahrbahnseite entlang der Entwässerungs­rinne mit einem Hochbord eingefasst. Die Entwässerung des Gehweges erfolgt über ein Querge­fälle in den unbefestigten Seitenstreifen.

 

Die Anbindung der Straße Kirschweg erfolgt als Grundstückszufahrt, d. h. der Kirschweg ist als Grundstückszufahrt zu betrachten, wobei die ausfahrenden Fahrzeuge Wartepflicht haben. Die Straßenanbindungen Stichstraße Robert-Koch-Straße 92 b – 94, Pfälzer Straße, Querweg und Gartenweg erfolgen unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten als Einmündungen.

 

Für die Befestigung der Grundstückszufahrten wird Betonsteinpflaster vorgesehen. Eine Anord­nung von Stellflächen im öffentlichen Bereich ist nicht vorgesehen.

 

Die Straßenbeleuchtung im gesamten Straßenabschnitt wurde bereits in den vergangenen Jahren erneuert. Hier bedarf es lediglich geringfügiger Anpassungsmaßnahmen.

 

Durch den Medienträger der unterirdischen Versorgungsleitungen, die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH, wird in diesem Zusammenhang die Trinkwasserleitung erneuert. Weiterhin ist die Erneuerung der bestehenden Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle im Zuge des Straßenbaus im Auftrag der Städtischen Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) erforderlich.

 

Mit der Fertigstellung der geplanten Baumaßnahme ist die Verbindung zwischen dem Ortsteil Horno und der Stadt Forst (Lausitz) über die Ziegelstraße neu hergestellt.

 

Vorläufige Kostenschätzung 310.000,00 EUR zzgl. 78.000,00 EUR NW-Kanal. Es ist geplant, im Frühjahr 2010 mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan