Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Selbstbindungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Die Anlage, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept, ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen der Aufnahme der Stadt in das Förderprogramm ASZ ist die Funktionsstärkung der Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich in Abhängigkeit von der städtischen Ausgangssituation konzeptionell vorzubereiten, fortlaufend anzupassen und bauleitplanerisch zu flankieren.
Das zentrale Instrument, mit dem eine solche grundlegende Konzeption zur Stärkung der Innenstadt zur Verfügung gestellt wird, ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Mit der Erarbeitung dieses Konzeptes wird die Kommune in die Lage versetzt, eine fachlich begründete und stadtentwicklungspolitisch gezielte Optimierung der Einzelhandelsstandorte, insbesondere des zentralen Versorgungsbereiches vorzunehmen. Durch Bezugnahme auf dieses Konzept werden die Zentren als zentrale Versorgungsbereiche festgesetzt und bauleitplanerisch gegen wesentliche Funktionsverluste abgesichert.
Resultierend aus einer erforderlichen aktuellen Angebots- und Nachfrageanalyse und –bewertung, die u. a. auf einer flächendeckenden, sortimentsspezifischen Bestandserfassung des Ladeneinzelhandels, einer Untersuchung der wesentlichen Umsatzdaten und Kaufkraftströme sowie auch einer städtebaulichen Analyse der Einkaufsstandorte beruhen, beinhaltet das Einzelhandels- und Zentrenkonzept die geforderten vier wesentlichen Elemente:
Definition des zentalen Versorgungsbereiches Liste der zentrenrelevanten Sortimente städtebaulich-funktionales Zielkonzept bauleitplanerische Steuerungs- und Festsetzungsempfehlungen.
Das Einzelhandelskonzept wurde der IHK Cottbus, dem Einzelhandelsverband und dem Gewerbeverein zur Kenntnisnahme und Stellungnahme übergeben. Im Rahmen einer gemeinsamen Beratung am 22.09.2009 mit den oben genannten Trägern öffentlicher Belange wurde das Konzept sehr positiv und realistisch bewertet.
Die Gewerbetreibenden und Einzelhändler wurden in zwei Informationsveranstaltungen, am 05.12.2007 und 23.04.2008, über das Konzept informiert. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 19.02.2009 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ausführlich vorgestellt.
Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Bauen und Verkehr vom 08.09.2008 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept einschließlich Fördergebietskulisse vor Beschlussfassung mit der Bewilligungsbehörde (LBV) am 17.06.2009 abgestimmt und die Änderungen eingearbeitet.
Nach nochmaliger eingehender Prüfung durch das LBV Cottbus und der Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) des Landes Brandenburg wurde dem Konzept mit der eingereichten Gebietskulisse zugestimmt.
Das in der Anlage beigefügte Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist Bestandteil des Selbstbindungsbeschlusses. Anlagen:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept |
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