Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2010/2011. Erläuterungen:
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, “für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist”. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§106 (5) o. g. Gesetz).
Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) o. g. Gesetz). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 17. Februar 2009 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schüler/innen vor.
Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.
Im Schuljahr 2010/2011 werden 159 Schüler/innen (Stand 16. Oktober 2009) eingeschult. Ausgehend von dem Beschluss SVV/0205/2004 (neu)/2 und den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:
Die Auswahl zur Bildung von FLEX-Klassen und die Festlegung zur Anzahl der FLEX-Klassen in den Grundschulen trifft das Staatliche Schulamt Cottbus im Benehmen mit dem zuständigen Schulträger.
Anlagen:
Satzung Zuordnung von Straßen
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