Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 29.06.2001 Beschlussvorlage Nr. SVV/0446/2001 "Richtlinie über Aufgaben und Leistungen der Stadt Forst (Lausitz) bei der Förderung von Kindern in Tagespflege" und "Tagespflegevertrag" auf.
Die Stadverordnetenversammlung beschließt die Anwendung der als Anlage beigefügten "Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Spree-Neiße" ab 01.01.2010 in der jeweils gültigen Fassung.
Erläuterungen:
Gemäß § 18 Kita-Gesetz Brandenburg ist der Landkreis Spree-Neiße als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Förderung in Kindertagespflege zuständig. Auf dieser Grundlage wurde vom Jugendamt des Landkreises Spree-Neiße eine "Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Spree-Neiße" erarbeitet und vom Jugendhilfeausschuss am 08.06.2009 beschlossen. Die Stadt Forst (Lausitz) wird sie ab 01.01.2010 umsetzen, um eine einheitliche Finanzierung der Tagesmütter im Landkreis Spree-Neiße zu gewährleisten. Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag hat der Landkreis Spree-Neiße alle Aufgaben der Kinderbetreuung an die Stadt Forst (Lausitz) übertragen und zahlt für die Betreuung der Kinder eine Kinderkostenpauschale.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Spree-Neiße (Stand: Juni 2009)
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