Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0253/2009  

 
 
Betreff: Aufhebung der Beschlussvorlage Nr. SVV/0446/2001 "Richtlinie über Aufgaben und Leistungen der Stadt Forst (Lausitz) bei der Förderung von Kindern in Tagespflege" und "Tagespflegevertrag"

Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Spree-Neiße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bossert, Bettina
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Bossert, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
09.11.2009 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.11.2009 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Vorberatung
04.12.2009 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
RL Förderung Kindertagespfl. LK

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 29.06.2001 Beschlussvorlage Nr. SVV/0446/2001 "Richtlinie über Aufgaben und Leistungen der Stadt Forst (Lausitz) bei der Förderung von Kindern in Tagespflege" und "Tagespflegevertrag" auf.

 

Die Stadverordnetenversammlung beschließt die Anwendung der als Anlage beigefügten "Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Spree-Neiße" ab 01.01.2010 in der jeweils gültigen Fassung.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß § 18 Kita-Gesetz Brandenburg ist der Landkreis Spree-Neiße als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Förderung in Kindertagespflege zuständig. Auf dieser Grundlage wurde vom Jugendamt des Landkreises Spree-Neiße eine "Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Spree-Neiße" erarbeitet und vom Jugendhilfeausschuss am 08.06.2009 beschlossen. Die Stadt Forst (Lausitz) wird sie ab 01.01.2010 umsetzen, um eine einheitliche Finanzierung der Tagesmütter im Landkreis Spree-Neiße zu gewährleisten. Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag hat der Landkreis Spree-Neiße alle Aufgaben der Kinderbetreuung an die Stadt Forst (Lausitz) übertragen und zahlt für die Betreuung der Kinder eine Kinderkostenpauschale.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm. über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

213.100,00

EUR

213.100,00

EUR

0,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege

im Landkreis Spree-Neiße (Stand: Juni 2009)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RL Förderung Kindertagespfl. LK (3386 KB)