Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) laut Anlage Erläuterungen:
Neben der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 ist am 28. April 2009 in Brandenburg die neue Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigV) vom 26. März 2009 (GVBl. II S. 150) in Kraft getreten. Sie regelt nun auch die Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben, so dass gleichzeitig u.a. die Jahresabschlussprüfungsverordnung vom 13. August 1996 (GVBl. II S. 680) außer Kraft treten konnte. Für Eigenbetriebe, die bei Inkrafttreten der neuen Eigenbetriebsverordnung bereits bestanden, wie der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), sind die Betriebssatzungen sowie Wirtschaftsführung und Rechnungslegung den neuen Regelungen anzupassen. Daher macht sich die Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wie in der Anlage beigefügt notwendig. Neben den veränderten gesetzlichen Grundlagen wurden die Bezeichnungen aktualisiert (z. B. auf Haupt- und Wirtschaftsausschuss). In der ebenfalls beigefügten Synopse sind die Veränderungen der ursprünglichen Fassung gegenübergestellt. Mit dem Werkleiter des Eigenbetriebes sind die Änderungen abgestimmt worden.
Anlagen:
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