Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Gebührenordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Parken auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkflächen gemäß Anhang 1. Erläuterungen:
Im § 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird im Absatz 6 geregelt, dass für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie Ortsdurchfahrten die Gemeinden, im Übrigen der Träger der Straßenbaulast Gebühren erhoben werden können. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden. Dies erfolgte im Land Brandenburg mit Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 24.09.1993 (GVBl. Bbg. II Nr. 69, S. 645 vom 29.09.1993) wonach die Gemeinden damit berechtigt sind.
Auf dieser Grundlage wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.1993 unter der Drucksachennummer 641/93 die Gebührenordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkflächen beschlossen, diese belaufen sich nach der Umstellung auf den Euro ab 01.01.2002 0,25 Euro je halbe Stunde und 0,50 Euro je Stunde. Die Mindestparkdauer wird auf 30 Minuten, die Höchstparkdauer auf vier Stunden festgelegt.
Anhang 1:
Gebührenordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Parken auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkflächen
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