Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung von Teilflächen des Flurstückes 46, Flur 8, in der Ziegelstraße gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8 Abs. 3, wird auf die öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Das bezeichnete Flurstück 46 der Flur 8 Gemarkung Forst wird im Kataster der Stadt Forst (Lausitz) als Verkehrsfläche geführt. Eigentümer des Flurstückes ist die Stadt Forst (Lausitz). Entsprechend dem umgesetzten Straßenbauprojekt verlängerte Ziegelstraße / Gartenweg ist das betreffende Flurstück in Teilen nicht mehr Bestandteil der öffentlichen Verkehrsanlage.
In diesem Zusammenhang wird das Flurstück 46 der Flur 8 neu geordnet. Es ergeben sich unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Zum Gartenweg” folgende Nutzungsarten:
ca. 63,00 m² (nördlich des Gartenweges) als Bauland des B-Planes “Zum Gartenweg” ca. 80,00 m² (südlich des Gartenweges) als Bauland des B-Planes “Zum Gartenweg” ca. 30,00 m² (Gartenweg) verbleiben als Verkehrsfläche des Gartenweges Einmündung Ziegelstraße.
Die Teilflächen nördlich und südlich des Gartenweges werden als öffentliche Verkehrsflächen nicht benötigt.
Die Einziehung der vorgenannten Teilflächen erfordert die Allgemeinverfügung gemäß § 8 BbgStrG und ist auf Kosten der Stadt Forst (Lausitz) in Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 3 BbgStrG öffentlich bekannt zu geben.
Die Aktualisierung im Straßenverzeichnis erfolgt nach abgeschlossener Vermessung der Teilflächen. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan
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