Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0279/2009  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Einziehung von Teilflächen des Flurstückes 46, Flur 8, Ziegelstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
10.12.2009 
12. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
13.01.2010 
10. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.01.2010 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
allgemeinverfügung ziegelstraße
Lageplan Ziegelstraße

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung von Teilflächen des Flurstückes 46, Flur 8, in der Ziegelstraße gemäß Anlage 2.

 

Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8 Abs. 3, wird auf die öffent­liche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Das bezeichnete Flurstück 46 der Flur 8 Gemarkung Forst wird im Kataster der Stadt Forst (Lausitz) als Verkehrsfläche geführt. Eigentümer des Flurstückes ist die Stadt Forst (Lausitz). Entsprechend dem umgesetzten Straßenbauprojekt verlängerte Ziegelstraße / Gartenweg ist das betreffende Flurstück in Teilen nicht mehr Bestandteil der öffentlichen Verkehrsanlage.

 

In diesem Zusammenhang wird das Flurstück 46 der Flur 8 neu geordnet. Es ergeben sich unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Zum Gartenweg” folgende Nutzungs­arten:

 

      ca. 63,00 m² (nördlich des Gartenweges) als Bauland des B-Planes “Zum Gartenweg”

      ca. 80,00 m² (südlich des Gartenweges) als Bauland des B-Planes “Zum Gartenweg”

      ca. 30,00 m² (Gartenweg) verbleiben als Verkehrsfläche des Gartenweges Einmündung Ziegelstraße.

 

Die Teilflächen nördlich und südlich des Gartenweges werden als öffentliche Verkehrsflächen nicht benötigt.

 

Die Einziehung der vorgenannten Teilflächen erfordert die Allgemeinverfügung gemäß § 8 BbgStrG und ist auf Kosten der Stadt Forst (Lausitz) in Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 3 BbgStrG öffentlich bekannt zu geben.

 

Die Aktualisierung im Straßenverzeichnis erfolgt nach abgeschlossener Vermessung der Teil­flächen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Allgemeinverfügung

Anlage 2 – Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 allgemeinverfügung ziegelstraße (39 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan Ziegelstraße (83 KB)