Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0289/2009  

 
 
Betreff: 1. Beschluss zur Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die
Ortslage Keune (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung)
2. Beschluss zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune
(Klarstellungs- und Ergänzungssatzung)
2.1 Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2.2 Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
14.01.2010 
13. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.02.2010 
11. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.03.2010 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abw_keune_töb
abw_keune_bürger
satz_beschl_keune

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune in der Fassung vom Oktober 2004, Satzungsbeschluss vom 13.05.2.005.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Bürgern und juristischen Personen entsprechend den Anlagen 1 und 1.1.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 Kommunalver­fassung ein Mitwirkungsverbot besteht.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Für die Ortslage Keune existiert eine seit dem 10.03.2006 rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.

 

Die Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung vom Oktober 2004, Satzungsbeschluss vom 13.05.2005 sowie die Neuaufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune dient der Anpassung des Geltungsbereiches, der Komplettierung des Gebäudebestandes (Errichtung einer Vielzahl genehmigungsfreier baulicher Anlagen), der Aktualisierung der Rechtsgrundlagen sowie der dem tatsächlichen Gebäudebestand angepassten Bebauungstiefen im Interesse einer Beitragsgerechtigkeit i.Z.m. der Erhebung von Beiträgen.

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgte in Form einer Offenlegung im Zeitraum vom 20.10.2009 bis einschließlich 24.11.2009. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 05.10.2009 auf der Grundlage des § 34 Abs. 5 BauGB beteiligt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1

Beteiligung der Bürger und sonstigen Einrichtungen

Satzungsbeschluss

 

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abw_keune_töb (103 KB)    
Anlage 2 2 abw_keune_bürger (82 KB)    
Anlage 3 3 satz_beschl_keune (44 KB)