Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot besteht. Erläuterungen:
Für die Ortslage Keune existiert eine seit dem 10.03.2006 rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Die Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung vom Oktober 2004, Satzungsbeschluss vom 13.05.2005 sowie die Neuaufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune dient der Anpassung des Geltungsbereiches, der Komplettierung des Gebäudebestandes (Errichtung einer Vielzahl genehmigungsfreier baulicher Anlagen), der Aktualisierung der Rechtsgrundlagen sowie der dem tatsächlichen Gebäudebestand angepassten Bebauungstiefen im Interesse einer Beitragsgerechtigkeit i.Z.m. der Erhebung von Beiträgen.
Die Beteiligung der Bürger erfolgte in Form einer Offenlegung im Zeitraum vom 20.10.2009 bis einschließlich 24.11.2009. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 05.10.2009 auf der Grundlage des § 34 Abs. 5 BauGB beteiligt.
Anlagen:
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