Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 246, 245, 244, 240 sowie 239, Flur 37, Gemarkung Forst Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 334 und 335, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 335, Flur 37, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 334, Flur 37, Gemarkung Forst und die Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstückes 334, Flur 17, Gemarkung Forst von ca. 4 m in die östliche Richtung, sowie durch die südliche Grenze des Flurstückes 64, Flur 37, Gemarkung Forst Im Süden: teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 333, Flur 37, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 304, Flur 37, Gemarkung Forst, sowie teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 332, Flur 17, Gemarkung Forst Im Osten: durch die zukünftige Trasse der geplanten Westumgehung (B 112n), unterbrochen durch eine Werkstraße in direkter Anbindung an die Döberner Straße (Werkstraße und seitliche Versickerungsflächen sind Bestandteil des Geltungsbereiches) sowie durch die Verbindung eines Punktes 10 m nördlich des südöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 73, Flur 37, Gemarkung Forst, in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der geplanten Trasse der Westumgehung
Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ein Mitwirkungsverbot besteht.
Erläuterungen:
Südwestlich der Stadt Forst (Lausitz), unmittelbar angrenzend an das Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, ist die Errichtung und der Betrieb eines Bioenergieparks vorgesehen. In diesem Bioenergiepark soll unter Einsatz nachwachsender Rohstoffe Biogas in Erdgasqualität erzeugt und aufbereitet werden, sodass in eine Erdgasleitung eingespeist werden kann.
Der Bioenergiepark soll in einem Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO errichtet werden. Grundlage bildet der vorhaben bezogene Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung “Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9”.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in Form einer einmaligen Veranstaltung am 18.08.2009. Eine erste Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 24.08.2009 (Fristsetzung bis 29.09.2009) auf der Grundlage des § 4 (1) BauGB.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2009 wurde der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt, den Städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 612709) abzuschließen. Der Vertrag wurde am 21.10.2009 von den Vertragsparteien unterzeichnet.
Die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 16.11.2009 bis 18.12.2009 in der Stadtverwaltung durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.11.2009 gem. § 4 (2) BauGB mit Fristsetzung bis zum 21.12.2009 angeschrieben und am Verfahren beteiligt.
Die Anregungen und Bedenken der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden im Rahmen der Abwägungen (Anlagen 1.0 und 1.1) rechtlich geprüft und entsprechend gewürdigt.
Die Errichtung der baulichen Anlagen wird in einem gesonderten Verfahren nach den §§ 4 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geprüft. Anlagen:
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