Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0301/2010  

 
 
Betreff: Zweite Änderungsatzung zur Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klose, Andrea
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
01.03.2010 
12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
03.03.2010 
12. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.03.2010 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Zweite Änderungssatzung zur Marktordnung der Stadt Forst.d…
Änderungssynopse zur Marktordnung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die zweite Änderungsatzung der Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Erläuterungen:

 

In der Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz) ist im § 1 Abs. 3 der Veranstaltungsort unseres Wochenmarktes festgelegt.

Nach Fertigstellung des Marktplatzes an der Nikolaikirche ist es vorgesehen, den Ort des Wochenmarktes vom Friedrichplatz auf den historischen Standplatz an der Nikolaikirche zu verlegen. Daher ist es notwndig, den § 1 Abs. 3 entsprechend zu ändern.

 

In § 7 Abs. 2 der Marktordnung sind die Öffnungszeiten des Marktes festgelegt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Öffnungszeit bis 18:00 Uhr nicht sinnvoll ist. Von den Händlern wurde die lange Öffnungszeit nicht genutzt. Durch die verkürzte Öffnungszeit soll die Ausnutzung der gesamten Öffnungszeit durch alle Markthändler angestrebt werden und dadurch die Attraktivität des Marktes gesteigert werden.

 

Durch § 12 Abs.3 sollen Beschädigungen auf dem neu gestaltetem Marktplatz vermieden werden.

 

In § 12 entfällt Abs. 4, da die gesetzliche Grundlage (§§ 15a und 70b Gewerbeordnung) entfallen ist.

 

Die in § 12 Abs. 7 genannten gesetzlichen Regelungen sind bereits in der Lebensmittelhygieneverordnung festgelegt und müssen daher nicht in der Marktordnung festgelegt werden. Ein Hinweis auf die Lebensmittelhygieneverordnung wird gegeben.

 

In § 14 Abs. 4 wird eine konkretere Aussage zur Abfallentsorgung getroffen um unnötiger Verschmutzung des Marktplatzes entgegenzuwirken.

 

Durch diese komplexen Änderungen wurden weitere Anpassungen bei verschiedenen Paragraphen der Marktordnung notwendig.

 

In der beigefügten Synopse sind die Veränderungen der ursprünglichen Fassung gegenübergestellt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Zweite Änderungsatzung zur Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz)

 

Anlage 2: Änderungssynopse zur Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweite Änderungssatzung zur Marktordnung der Stadt Forst.d… (10 KB)    
Anlage 2 2 Änderungssynopse zur Marktordnung (57 KB)