Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0313/2010  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über
1. Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010
2. Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010
3. Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Forst (Lausitz) für die Jahre 2009-2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Peschke, Marina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
01.03.2010 
12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
03.03.2010 
12. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
HASIKO 2010

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Hauhaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

3.1. Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 wird als Richtlinie für die   

       Investitionsplanung beschlossen.

 

 

3.2. Die Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß der §§ 76 – 78 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

  • des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages

 

-          der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres,

-          der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen),

-          der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen der Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigung)

 

  • des Höchstbetrages der Kassenkredite und
  • der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplanes und bedarf gemäß § 74 Absatz 4 Gemeindeordnung einer gesonderten Beschlussfassung.

 

Der Stellenplan für die Beamten, Angestellten und Arbeiter ist gemäß § 77 Absatz 2 Gemeindeordnung Anlage des Haushaltsplanes.

 

Im § 83 der Gemeindeordnung wird geregelt, dass jede Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen hat. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das der Planung vorangegangene Haushaltsjahr.

Als wesentlicher Bestandteil der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen.

 

Der Finanzplan ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, das Investitionsprogramm ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

 


 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HASIKO 2010 (128 KB)