Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
3.1. Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen.
3.2. Die Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2013 wird zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen:
Gemäß der §§ 76 – 78 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
- der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres, - der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen), - der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen der Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigung)
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplanes und bedarf gemäß § 74 Absatz 4 Gemeindeordnung einer gesonderten Beschlussfassung.
Der Stellenplan für die Beamten, Angestellten und Arbeiter ist gemäß § 77 Absatz 2 Gemeindeordnung Anlage des Haushaltsplanes.
Im § 83 der Gemeindeordnung wird geregelt, dass jede Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen hat. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das der Planung vorangegangene Haushaltsjahr. Als wesentlicher Bestandteil der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Der Finanzplan ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, das Investitionsprogramm ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||