Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0257/2000  

 
 
Betreff: Beauftragung des Jahresabschlußprüfers 2000
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
13.09.2000      ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.09.2000 
11. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Der Haupt- und Petitionsausschuß (Werksausschuß) empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 für den Eigenbetrieb zu beauftragen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt die Beauftragung der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Bremen zur Prüfung des Jahresabvschlusses 2000 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" und beauftragt den Werkleiter die notwendigen Schritte einzuleiten.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Landrat vorzuschlagen, die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Bremen mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 des Eigenbetriebes zu beauftragen.


Erläuterungen:

 

Die Verordnung über die Jahresabschlußprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Jahresdabschlußprüfungsverordnung - JapV) vom 13. August 1996 regelt, auf der Grundlage des § 133 Abs. 1 Nr. 10 der Gemeindeordnung vom 15.10.1993, in § 3 die Bestellung der Abschlußprüfer.

 

Dabei stützt sich die JapV auf den § 117 Abs. 3, Satz 1 und 3 der GO.

Im Satz 1 wird auf die Zuständigkeit der Jahresabschlußprüfung nach § 116 Abs. 2 GO verwiesen. Danach obliegt dem Landrat als allgemeine untere Landesbehörde die überörtliche Prüfung der Sondervermögen kreisangehöriger Gemeinden. Gamäß Satz 3 kann die Gemeinde Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen

 

Der § 3 Satz 1 der JapV konkretisiert die vorgenannten Sätze der GO dahingehend, saß die zuständige Prüfungsbehörde den Vorschlag der Gemeinde berücksichtigen soll.

 

Dehalb ist der Bürgermeister zu ermächtigen, dem Landrat vorzuschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak, und Partner Treuhandgesellschaft mbH Bremen für die Jahresdabschlußprüfung 2000 des Eigenbetreiebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) zu beauftragen.