Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung des Parkplatzes Ringstraße gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz, § 8 Abs. 3, wird auf die öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
In den vergangenen Jahren wurden durch Stadtumbaumaßnahmen eine Vielzahl von Wohnblöcken in der Skurumer Straße rückgebaut. Der vorhandene Parkplatz mit Anbindung an die Ringstraße hat seine Bedeutung verloren und wird als solcher seit Jahren nicht mehr genutzt. Der öffentlich gewidmete Parkplatz wird im Liegenschaftskataster der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Flurstück 142 der Flur 27 geführt. Eigentümer ist die Stadt Forst (Lausitz).
Der Parkplatz hat eine Fläche von 1.900,00 m².
Im Rahmen des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes “Bioenergiepark Forst (Lausitz)” und dem zugehörigen Grünordnungsplan sind als Ausgleich der Eingriffsauswirkungen grünorderische Maßnahmen im Gebiet der Stadt festgesetzt. Somit wird nach der Rechtskraft der Einziehung die Fläche vom Parkplatz entsiegelt und der Bereich mit Oberboden in einer Dicke von mindestens 30 cm angedeckt.
Aufgrund der Festsetzung und Kenntlichmachung der Entsiegelung im B-Planverfahren “Bioenergiepark Forst (Lausitz)” wird mit Bezug auf § 8 Abs. 3 BbgStrG von der öffentlichen Bekanntmachung der Absicht der Einziehung abgesehen.
Die Einziehung vom Parkplatz Ringstraße erfordert die Allgemeinverfügung gemäß § 8 BbgStrG und ist auf Kosten der Stadt Forst (Lausitz) in Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 3 öffentlich bekannt zu geben. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan
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