Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung nach § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Fuhrunternehmen Marko”. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Das Fuhrunternehmen Marko aus dem Ortsteil Groß Jamno soll auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB in seinem Bestand am Betriebssitz gesichert werden. Gleichzeitig werden betriebsnotwendige Baumaßnahmen ermöglicht. Diese baulichen Maßnahmen waren bislang aufgrund einer Außenbereichslage (Beurteilung über § 35 BauGB) nicht realisierbar.
Auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es beabsichtigt, ein eingeschränktes Gewerbegebiet zu entwickeln. Aufgrund einer Empfehlung des Landesumweltamtes soll ein Lärmgutachten erstellt werden.
Die Darstellungen im Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) werden angepasst, um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen.
Anlagen:
Lageplan
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