Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Erneuerung des Rohrdurchlasses 5 im Graben 79, Mulknitzer Straße, Ortslage Neu Sacro, informiert.
Erläuterungen:
Auf der Grundlage der DIN 1076, Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken, ist die Stadt Forst (Lausitz) verpflichtet, vorhandene Brücken und Durchlässe zu prüfen. Der vorhandene Durchlass in der Ortslage Neu Sacro muss erneuert werden. Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro RWM im Oktober 2009 mit der Planung des Durchlasses, unter Berücksichtigung der örtlichen und ökologischen Bedingungen, beauftragt. Der vorhandene Durchlass ist in einem baulich schlechten Zustand. Auf beiden Seiten des Durchlasses sind die Stirnwände bereits eingefallen und es treten Schäden im Fahrbahnbereich über dem Durchlass (Betonrohr Durchmesser 600 mm) auf.
Ziel der Erneuerung des Rohrdurchlasses ist der Abfluss der anfallenden Wassermengen im Graben 79, aus den angrenzenden Ackerflächen sowie die Erneuerung der Fahrbahn und ökologische Gesichtspunkte. Diese beziehen sich auf die im unmittelbar angrenzenden Baufeld befindlichen Großbäume (Eichen). Um die Eichen zu erhalten, wird auf eine Bauweise mit Stirnwänden verzichtet, da Stirnwände bis unter Grabensohle gegründet werden müssen, d.h. bis in den vorhandenen Wurzelbereich. Deshalb erfolgt der Neubau des Durchlasses mit Böschungsstücken am Ein- bzw. Auslauf auf einer Gesamtbaulänge von 21 m.
Nach dem Abschluss des Neubaus kann der öffentliche Bereich neu strukturiert, d.h. die Fahrbahn kann im Bereich des Durchlasses mit einer Breite von 5,50 m hergestellt werden. Auf jeder Seite wird ein Bankett von 1,00 m hergestellt. Der neue Rohrdurchmesser des Durchlasses wird, in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde, auf 800 mm erhöht.
Um dem Charakter des vorhandenen Durchlasses mit den aus Klinkern hergestellten Stirnwänden Rechnung zu tragen, wird auf jeder Seite parallel zur Straße eine Klinkerwand auf Streifenfundamenten neu gesetzt. Im Baubereich befinden sich Leitungen und Kabel der Netzgesellschaft Berlin Brandenburg mbH & Co. KG sowie der Telekom AG. Ein Fördermittelantrag für die finanzielle Unterstützung der Erneuerung des Rohrdurchlasses wurde am 13.01.2010 beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung über das Programm der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER gestellt. Das Förderprogramm sieht eine 75 v.H. Förderung der Nettokosten vor.
Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt nur, wenn die beantragten Fördermittel ausgereicht werden.
Das Bauvorhaben ist im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 63001.96108 aufgeführt. Anlagen:
Lageplan Bauwerksplan
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