Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung “Am Wasserturm” mit Begründung und incl. einer Prüfung und Aktualisierung der grünordnerischen Festsetzungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:
im Norden: durch die Jahnstraße sowie die Triebeler Straße bis zur Einmündung der Muskauer Straße im Westen: durch die Muskauer Straße im Süden: durch den Gartenweg der Kleingartenanlage “Blanke e.V.” im Osten: durch die Straße An der Jahnstraße.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Der seit dem 18.09.1998 rechtskräftige Bebauungsplan “Am Wasserturm” setzt für das Umfeld des geplanten Festplatzes entlang der Triebeler Straße als Art der baulichen Nutzung ein “Allgemeines Wohngebiet” i.S.d. § 4 BauNVO fest. Diese Festsetzung harmoniert jedoch nicht mit der wachsenden Bedeutung des Areals zwischen Triebeler Straße und An der Jahnstraße. Zusammen mit dem Wasserturm, der Schwimmhalle und dem Stadion entwickelt sich hier ein zentraler Sport- und Freizeitbereich, der durch weitere vielseitige Nutzungen im Umfeld ergänzt werden soll.
Das bislang an der Triebeler Straße festgesetzte “Allgemeine Wohngebiet” schränkt mit seinem überwiegend dem Wohnen dienenden Entwicklungsziel andere Nutzungen zu sehr ein. Daher soll durch die Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Triebeler Straße künftig eine Gleichrangigkeit von Wohnen und Gewerbe ermöglicht werden.
Es erfolgte die nachrichtliche Übernahme einer Altlastenverdachtsfläche sowie eines Bodendenkmals. In kleineren Teilbereichen wurde eine Korrektur bei Baufeldern sowie hinsichtlich der Geschossflächenzahl durchgeführt. Die grünordnerischen Festsetzungen wurden aktualisiert.
Es handelt sich im vorliegenden Fall um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S.d. § 13 a BauGB. Hierbei kann gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Anlagen:
Lageplan
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