Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung eines Teils der Feldstraße (Flur 32, Teilflächen der Flurstücke 36 und 37), speziell die Fahrspur vom Ende des Flurstückes 28 bis vor das Flurstück 953 gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8 Abs. 3, wird auf eine öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung verzichtet.
Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der betreffende Abschnitt der Feldstraße befindet sich im Außenbereich und dient nicht der Erschließung von bebauten Grundstücken. Bei den einzuziehenden Teilflächen handelt es sich nach § 8 Abs. 3 BbgStrG um eine Änderung von unwesentlicher Bedeutung. Eine öffentliche Bekanntmachung ist somit nicht erforderlich.
Die eingezogenen Teilflächen werden der tangierenden Landwirtschaftsfläche Ackerland zugeordnet. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan
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