Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0370/2010  

 
 
Betreff: Erste Information zum Stand der Entwurfsplanung zur Gestaltung und Verbesserung des innerstädtischen Neißeumfeldes am Kegeldamm
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
03.06.2010 
18. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
161439-1

Information:

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über den Stand der Entwurfsplanung zur Gestaltung und Verbesserung des innerstädtischen Neißeumfeldes am Kegeldamm informiert.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 02.07.2010 informierte das von der Stadt Forst (Lausitz) beauftragte Büro, Gruppe Planwerk aus Berlin, den Ausschuss für Bau und Planung über die Vorplanung zur Gestaltung und Ver­besserung des innerstädtischen Neißeumfeldes am Kegeldamm.

 

Der Ausschuss wird nunmehr über den Stand der Planung, über die Ergebnisse der Beratungen mit den maßgeblichen Genehmigungsbehörden sowie über die Berücksichtigung der Anregungen und Hinweise der Mitglieder des Ausschusses für Bau und Planung informiert. Die Information stellt einen ersten Überblick dar und soll Grundlage für weitere Beratungen mit um­fassender Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Abgeordneten sein.

 

In den letzten Monaten fanden Beratungen mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Wasserbehörde, der unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesumweltamtes statt, während derer inhaltlich im Besonderen der Hochwasser- sowie Natur- und Umweltschutz thematisiert wurden. Hierzu liegen folgende Ergebnisse vor:

 

-           Die Fällung der vorhandenen Kastanienallee und die Neupflanzung einer Baumallee auf der Promenade wird befürwortet. Das vorliegende Gutachten zum Zustand, zur Verkehrssicherheit und zur Erhaltenswürdigkeit der Kastanien auf dem Kegeldamm begründet die Notwendigkeit der Fällung.

 

-           Die Bepflanzung des Neißevorlandes wird mit Verweis auf die Hochwasserschutz-Richtlinien ab­gelehnt.

 

-           Der Bepflanzung bzw. Rodung im Bereich des Neißeufers wird zugestimmt, weil eine Unterbe­pflanzung die Uferböschung stabilisiert, die Bepflanzung darf jedoch nicht “buhnenförmig” erfolgen und den Abfluss beeinträchtigen.

 

-           Eine “Umpflanzung” der Bootsanlegestelle wird abgelehnt.

 

-           Der Standort der Bootsanlegestelle muss bei der weiteren Planung untersucht werden. Die An­legestelle darf den Flussquerschnitt nicht einengen.

 

-           Bezogen auf den im Neißevorland geplanten Radweg gibt es keine Bedenken. Es wird eine bituminöse Befestigung empfohlen. Der Radweg wird durch die Fahrzeuge der Gewässerunter­haltung be- und überfahren und soll entsprechend bemessen werden.

Der Hochwasserquerschnitt, das Neißevorland, wird durch den Radweg nicht eingeengt und nicht beeinträchtigt. Es muss jedoch bei starkem Hochwasser mit einer teilweisen Zerstörung des Radweges gerechnet werden. Der Bau des Radweges hat Auswirkungen auf das FFH-Gebiet. Art und Umfang des Eingriffs sind in einer Vorprüfung festzustellen.

 

-           Eine Verbreiterung des Deiches in Richtung Neißeaue wird wegen der Einengung des Hoch­wasserquerschnittes nicht befürwortet.

 

-           Die Einbeziehung der denkmalgeschützten Fragmente der “Langen Brücke” wird befürwortet. Die Planungen im Bereich der Brückenköpfe und der Treppenanlagen müssen in enger Zusam­menarbeit mit der unteren Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden, auf die historische Bausubstanz muss eingegangen werden.

 

In der weiteren Planung wurden darüber hinaus berücksichtigt:

 

-           Der in der Neißeaue geführte Radweg beginnt in Höhe der Eisenbahnbrücke und endet ca. 230 m hinter der “Langen Brücke”.

 

-           In den Einmündungsbereichen am Gutenbergplatz, an der Straße Am Haag, an der Max-Fritz-Hammer-Straße sowie an der Sorauer Straße werden Stellplatzanlagen vorgesehen.

 

Die Optimierung der Fahrbahnbreiten wurde geprüft. Mit der Maßgabe, dass das Hochwasser­profil der Neiße und der Neißeaue nicht beeinträchtigt werden darf, somit eine Verbreiterung der Promenade in Richtung Neißeaue durch die Genehmigungsbehörde nicht befürwortet wird, muss bei der Planung von den vorhandenen öffentlichen Straßenbreiten ausgegangen werden.

 

Vorhandene öffentliche Straßenbreiten

 

Gutenbergplatz bis Straße Am Haag              14,85 m

Straße Am Haag bis Max-Fritz-Hammer-Straße              15,60 m

Max-Fritz-Hammer-Straße bis Sorauer Straße              17,90 m

 

Mit der Verbreiterung der Deichkrone um im Mittel 1,50 m Richtung Fahrbahn kann eine durch­gängige Breite der Promenade von 3,00 m gewährleistet werden. Diese ist mindestens erforder­lich, um den Fußgängerverkehr einerseits und den Lückenschluss des Oder-Neiße-Radweges andererseits zu ermöglichen. Die gegenwärtig vorhandene Breite von 1,50 m genügt den vorge­sehenen Anforderungen nicht. Der im Bereich der Promenade beidseits angeordnete Grün­streifen dient der Neupflanzung der Baumallee.

 

Im Straßenabschnitt zwischen dem Gutenbergplatz und der Straße Am Haag ist die öffentliche breite am geringsten. Resultierend aus einer Gehwegbreite von 2,00 m, die ein ungehindertes und bequemes Passieren ermöglicht, kann hier lediglich eine Fahrbahnbreite von 5,50 m umge­setzt werden.

 

In Richtung Sorauer Straße ändert sich die öffentliche Breite insofern, dass zwischen der Straße Am Haag und der Max-Fritz-Hammer-Straße die Fahrbahn von 5,50 m auf 7,00 m erweitert, zwischen der Max-Fritz-Hammer-Straße und der Sorauer Straße eine durchgängige Fahrbahn­breite von 7,50 m ausgeführt werden kann.

 

Der gegenwärtige Planungsstand berücksichtigt keine Aussagen zur Stadtmöbilierung und Beleuchtung.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 161439-1 (4355 KB)