Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0357/2010 (neu)  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr OlheideBezüglich:
SVV/0357/2010
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.06.2010 
14. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2010 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße” mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Stellung­nahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

Im Westen:

durch die westliche Grenze des Flurstückes 176, Flur 27, Gemarkung Forst

 

Im Norden:

durch die nördliche Grenze der Flurstücke 176, 135, 132 und 131, Flur 27, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

durch die östliche Grenze des Flurstückes 131, Flur 27, Gemarkung Forst

 

Im Süden:

durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Skurumer Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am Standort Skurumer Straße soll auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungs­planes gemäß § 12 BauGB der Neubau eines Nahversorgungszentrums verwirklicht werden.

 

Die Entwicklung des geplanten Nahversorgungsstandortes an der Skurumer Straße führt zur Verlagerung von nahversorgungsrelevanten Einrichtungen im Umfeld an den neuen Standort, an dem diese konzentriert und kundenfreundlich angeboten werden können. Die Verlagerung führt zu Leerständen in der unmittelbaren Umgebung. Betroffen ist insbesondere der Standort Ringstraße sowie der jetzige Norma-Markt in der Triebeler Straße.

 

Im Rahmen der Erstellung des Entwurfes wurde aufgrund eines Hinweises des Landesumwelt­amtes und im Interesse der Anwohner eine überschlägige Lärmermittlung und Bewertung im Umweltbericht angeschoben.

 

Das Konzept zur Ansiedlung ist nahversorgungsorientiert. Festgesetzt wird hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ein Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Handel. Entsprechend Branchen- und Standortkonzept des Einzelhandels für die Stadt Forst (Lausitz) ist für das geplante Vorhaben die Ausweisung von nahversorgungs­relevanten Sortimenten auf der Planzeichnung festgesetzt worden.

 

Ein Durchführungsvertrag ist mit dem zukünftigen Betreiber noch bis zum Satzungsbeschluss abzuschließen.

 

Im Entwurf zur Offenlegung des Flächennutzungsplanes erfolgte die Darstellung Sonderbau­fläche mit der Zweckbestimmung Handel, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

 

Die maximale Nettoverkaufsfläche beträgt 2.090,00 m².

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (66 KB)