Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Im Norden: Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 119 und 350, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Westen: Durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 123/3 und 317, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Süden: Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Osten: Durch eine Parallele von 50 m östlich der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Ziegelstraße beginnend nördlich der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst und südlich der Flurstücke 350 und 119, Flur 15, Gemarkung Forst
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 13.12.1996 einen Satzungsbeschluss für das B-Plangebiet “Magnusstraße” gefasst. Aufgrund einer nicht gültigen Hauptsatzung wurde der Altbebauungsplan trotz einer Veröffentlichung im Amtsblatt niemals zur Rechtskraft geführt. Die Entwicklungsziele der Stadt Forst (Lausitz) sind heutzutage an einem geringeren Bedarf an Baulandflächen orientiert, weshalb die Entwicklung von Bauflächen lediglich in den straßenbegleitenden Bereichen des Altplangebietes (hier: “An der Ziegelstraße”) zum Tragen kommen soll. Die im ursprünglichen Bebauungsplan “Magnusstraße” ausgewiesenen inneren Bauflächen werden zukünftig nicht mehr als solche ausgewiesen.
Eine erste Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 17.07.2007. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 16.10.2007 durchgeführt, die Offenlegung im Zeitraum vom 15.02.2010 bis einschließlich 19.03.2010.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 02.03.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert (Fristsetzung bis zum 09.04.2010).
Anlagen:
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