Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0386/2010  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "An der Ziegelstraße"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
02.09.2010 
19. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2010 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2010 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abw_an_der_ziegelstr
abw_an_der-ziegelstr_bürger
satz_beschluss_ziegelstraße
Lageplan

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beige­fügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Ziegelstraße”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:

Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 119 und 350, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Westen:

Durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 123/3 und 317, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Süden:

Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

Durch eine Parallele von 50 m östlich der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Ziegelstraße beginnend nördlich der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst und südlich der Flurstücke 350 und 119, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 13.12.1996 einen Satzungsbeschluss für das B-Plangebiet “Magnusstraße” gefasst. Aufgrund einer nicht gültigen Hauptsatzung wurde der Altbebauungsplan trotz einer Veröffentlichung im Amtsblatt niemals zur Rechtskraft geführt. Die Entwicklungsziele der Stadt Forst (Lausitz) sind heutzutage an einem geringeren Bedarf an Baulandflächen orientiert, weshalb die Entwicklung von Bauflächen lediglich in den straßenbe­gleitenden Bereichen des Altplangebietes (hier: “An der Ziegelstraße”) zum Tragen kommen soll. Die im ursprünglichen Bebauungsplan “Magnusstraße” ausgewiesenen inneren Bauflächen werden zukünftig nicht mehr als solche ausgewiesen.

 

Eine erste Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 17.07.2007. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 16.10.2007 durchgeführt, die Offenlegung im Zeitraum vom 15.02.2010 bis einschließlich 19.03.2010.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 02.03.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert (Fristsetzung bis zum 09.04.2010).

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1.0

Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1

Stellungnahmen der Bürger

Anlage 2

Satzungsbeschluss

 

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abw_an_der_ziegelstr (164 KB)    
Anlage 2 2 abw_an_der-ziegelstr_bürger (44 KB)    
Anlage 3 3 satz_beschluss_ziegelstraße (44 KB)    
Anlage 4 4 Lageplan (56 KB)